Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen

Der Kreistag fasst nachfolgenden Beschluss:

 

„1. Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung und Beschlussempfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses stellt der Kreistag das Ergebnis der Jahresrechnung 2018 für den Landkreis Weilheim-Schongau und des Jahresabschlusses 2018 des Marie-Eberth-Altenheimes mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach Art. 88 Abs. 3 LKrO fest.

 

2. Die im Haushaltsjahr 2018 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Landkreises und des Marie-Eberth-Altenheims werden gemäß Art. 60 LKrO genehmigt.“