Beschluss: Beschluss: mehrheitlich angenommen

1.    Der Kreistag nimmt die Ausführungen der Kreisfinanzverwaltung zur möglichen Anpassung der Eckwerte zur Kenntnis.

 

2.    Der Kreistag fasst nachfolgenden Beschluss:

 

Die bestehenden, in Anlage beigefügten, Eckwerte gelten fort und sind bei der Erstellung des Haushalts 2021 und dem Finanzplan bis 2024 unverändert zu berücksichtigen. Im Rahmen der Vorbereitung des Haushalts 2022 soll beraten werden, ob ein Eckwert für Zukunftsthemen (z.B. Mobilität usw.) ergänzt wird.