Beschluss: Beschluss: mehrheitlich angenommen

Der Kreistag beschließt den Nachtragshaushalt 2020 und erlässt folgende Nachtragshaushaltssatzung mit allen Bestandteilen und Anlagen:

 

Nachtragshaushaltssatzung

des Landkreises Weilheim-Schongau

für das Haushaltsjahr 2020

 

Aufgrund des Art. 62 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 55 ff. der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (LKrO) erlässt der Kreistag Weilheim-Schongau folgende

 

Nachtragshaushaltssatzung

 

§ 1

(1)          Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan des Landkreises Weilheim-Schongau wird hiermit festgesetzt; dadurch werden verändert

 

                                    erhöht           vermindert     und damit der Gesamtbetrag des

                                      um                    um             Haushaltsplans einschl. der Nachträge

gegenüber bisher auf nunmehr 

                                                                                      

                                                                                        verändert

                                                                                             

im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen     7.758.400      1.175.300                       174.956.400           181.539.600

die Ausgaben       14.377.200      7.794.100                       174.956.400           181.539.600

 

im Vermögenshaushalt

die Einnahmen     12.590.700     7.290.000                         53.256.300             58.557.000

die Ausgaben         6.249.700         949.000                         53.256.300             58.557.000

 

(2)          Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Kreisaltenheim Schongau für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit festgesetzt;

er schließt im Erfolgsplan

 

in den Erträgen mit                                                                            0 €

in den Aufwendungen mit                                                           580 €

 

und im Vermögensplan

 

in den Einnahmen mit                                                           0 €

in den Ausgaben mit                                                              0 €

 

ab.

 

§ 2

(1)          Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird von 10.256.000 € um 11.169.700 € erhöht und damit auf 21.425.700 € neu festgesetzt.

 

(1)          Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögensplan des Kreisaltenheimes Schongau werden nicht festgesetzt.                             

 

§ 3

(1)          Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt des Landkreises wird nicht verändert.

 

(2)          Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Kreisaltenheimes Schongau werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

(1)          Der über Kreisumlagen auf die kreisangehörigen Gemeinden umzulegende nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) wird nicht geändert.

 

(2)          Die Umlagegrundlagen zur Beschaffung der Kreisumlagen bleiben unverändert.

 

§ 5

(1)          Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan des Landkreises bleibt unverändert.

 

(2)          Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Kreisaltenheimes Schongau werden nicht beansprucht.

 

 

§ 6

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2020 in Kraft.“