Nachtrag: 23.07.2020

1.    Im Zusammenhang mit dem derzeit laufenden Verfahren bezüglich des Heizkraftwerks Altenstadt beschließt der Kreistag des Landkreises Weilheim-Schongau, dass die Errichtung einer Müllverbrennungsanlage im Gebiet des Landkreises Weilheim-Schongau generell abgelehnt wird. Insofern wird Einspruch gegen die geplante Umwandlung des Heizkraftwerks Altenstadt in eine Müllverbrennungsanlage erhoben.

 

2.    Zudem schließt sich der Kreistag des Landkreises Weilheim-Schongau der Stellungnahme der Stadt Schongau an und fordert die Regierung von Oberbayern als zuständige Genehmigungsbehörde auf, für diese wesentliche Änderung der bestehenden Anlage ein Genehmigungsverfahren mit Anhördung der betroffenen Kommunen, Vertretern öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger durchzuführen