Zur Formulierung der Geschäftsordnung wurde beantragt:

Die Geschäftsordnung soll gendergerecht formuliert werden.

 

Der Antrag wurde mit 15 Gegenstimmen abgelehnt.

 

 

 

Zu § 10 Abs. 2 wurde beantragt:

„Die Formulierung ‚mindestens sind jährlich 4 Kreistagssitzungen anzuberaumen‘ soll beibehalten werden.“

 

Der Antrag wurde mit 4 Gegenstimmen angenommen.

 

 

 

Zu § 13 wurde beantragt:

„Der Punkt ‚Nr. 3 Beteiligungsangelegenheiten‘ ist zu streichen.“

 

Der Antrag wurde mit 30 Stimmen für den Antrag und 31 Stimmen dagegen abgelehnt.

 

KRin Enders beantragte aufgrund des Abstimmungsergebnisses eine Wiederholung mit namentlicher Abstimmung.

 

Der Antrag wurde mit 18 Gegenstimmen abgelehnt.

 

 

 

Zu § 14 wurde beantragt:

„Das Wort ‚äußere‘ ist zu streichen.“

 

Der Antrag wurde mit 12 Gegenstimmen angenommen.

 

 

 

Zu § 15 Abs. 5 wurde beantragt:

„Satz 1 soll neu gefasst werden wie folgt: ‚Der Tagesordnung sind weitere Unterlagen beizufügen.‘“

 

Der Antrag wurde mit 19 Gegenstimmen abgelehnt.

 

 

 

Zu § 17 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe g) wurde beantragt:

„Hier ist ‚oder umgekehrt‘ zu ergänzen.“

 

Der Antrag wurde mit 13 Gegenstimmen angenommen.

 

 

 

Zu § 18 Abs. 2 wurde beantragt:

„Satz 2 ‚Auf Antrag von mindestens einem Drittel der Kreisräte ist eine Auskunftsperson zu den Beratungen beizuladen‘ soll beibehalten werden.“

 

Der Antrag wurde mit 25 Gegenstimmen abgelehnt.

 

 

 

Zu § 20 Abs. 6 wurde beantragt:

„Satz 1 ‚Während der Sitzungen ist den Kreisräten die Benutzung von Mobiltelefonen nicht gestattet.‘ ist zu streichen.“

 

Die Vorsitzende schlug vor, den Satz 1 wie beantragt zu streichen und folgenden Satz 2 zur Konkretisierung aufzunehmen: „Foto-, Ton- und Videoaufnahmen sind während der Sitzung nicht gestattet.“.

 

Der Abs. 6 würde dann wie folgt lauten: „Mitgeführte Mobiltelefone sind stumm- oder auszuschalten. Foto-, Ton- und Videoaufnahmen sind während der Sitzung nicht gestattet.“

 

Die Anträge wurden mit 2 Gegenstimmen angenommen.

 

 

 

Zu § 24 Abs. 4 wurde beantragt:

a) „Die Formulierung ‚Die Beschlussfassung nach § 36 Abs. 1 Buchstabe e) erfolgt grundsätzlich im Umlaufverfahren.‘ ist nach ‚e)‘ um ‚(Einsetzung des Ferienausschusses)‘ zu ergänzen.“

 

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

 

 

b) „Zudem ist Absatz 4 um einen Satz 2 wie folgt zu ergänzen: ‚Für die Einsetzung ist eine 2/3 Mehrheit der Stimmberechtigten nötig.‘“

 

Der Antrag wurde mit 14 Gegenstimmen abgelehnt.

 

 

Die Vorsitzende schlug als weitere Ergänzung des Abs. 4 und zur Konkretisierung der Frage, wann der Ferienausschuss im Umlaufverfahren eingesetzt werden darf, vor, im Satz 1 das Wort „grundsätzlich“ zu streichen und nach dem Wort „Umlaufverfahren“ folgende Formulierung aufzunehmen: „…, wenn aufgrund staatlicher Vorgaben oder Empfehlungen keine Präsenzsitzungen erfolgen sollen.“

 

Der Antrag wurde mit 6 Gegenstimmen angenommen.

 

 

 

Zu § 24 Abs. 7 wurde beantragt:

„Die Streichung ‚und in der Niederschrift festzuhalten (Art. 48 LKrO).‘ ist rückgängig zu machen.“

 

Der Antrag wurde mit 6 Gegenstimmen angenommen.

 

 

 

Zu § 26 Abs. 2 wurde beantragt:

„Der neu eingefügte Satz ‚Ein Wortprotokoll wird nicht erstellt.‘ ist zu streichen.“

 

Der Antrag wurde mit 12 Gegenstimmen abgelehnt.

 

 

 

Zu § 27 Satz 3 wurde beantragt:

a) „Das Wort ‚können‘ ist durch die bisherige Formulierung ‚werden‘ zu ersetzen.“

 

Aufgrund der Ähnlichkeit dieses Antrages zu dem der ÖDP / UWS-Fraktion bezüglich dieses Wortes, fragte die Vorsitzende, ob man sich auf das Wort „werden“ einigen könne.

Beide Fraktionen stimmten dem Vorgehen zu.

 

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

 

 

b) „Nach ‚Niederschriften über öffentliche‘ ist ‚und nichtöffentliche‘ zu ergänzen.“

 

Der Antrag wurde mit 15 Stimmen für den Antrag und 43 Stimmen dagegen abgelehnt.

 

 

 

Zu § 28 wurde beantragt:

„Es ist ein Satz 3 wie folgt zu ergänzen: ‚Gleiches gilt für nichtöffentliche Themen, wenn der Grund für die Nichtöffentlichkeit weggefallen ist.‘“

 

Die Vorsitzende erläuterte, dass wenn der Grund für die Nichtöffentlichkeit eines Tagesordnungspunktes entfällt, dieser in einer öffentlichen Sitzung bekanntgeben wird.

 

Der Antrag wurde von KRin von Platen zurückgezogen.

 

 

 

Zu § 35 wurde beantragt:

„In Satz 2 ist nach ‚Als Ausschussmitglied und als Ausschussvorsitzender kann der Landrat‘ das Wort ‚nicht‘ einzufügen.“

 

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

 

 

 

Zu § 36 Abs. 1 Buchstabe d) wurde beantragt:

„Der bisherige Umweltausschuss ist umzubenennen in ‚Umwelt-, Klima- und Energieausschuss‘.“

 

Der Antrag wurde mit 12 Gegenstimmen abgelehnt.

 

 

 

Zu § 37 Abs. 1 Satz 2 wurde beantragt:

„Die Formulierung ‚und selbstständige Beiratssitzungen‘ ist zu streichen.“

 

Der Antrag wurde mit 16 Gegenstimmen abgelehnt.

 

 

 

Zu § 37 Abs. 3 wurde beantragt:

„In Satz 1 ist das Wort ‚öffentlich‘ zu streichen.“

 

Der Antrag wurde mit 14 Gegenstimmen abgelehnt.

 

 

 

Zu § 38 Abs. 7 wurde beantragt:

„Die alte Fassung des Absatzes 7 ist beizubehalten.“

 

KR Seidel schlug als Kompromiss vor, den Vorschlag der Verwaltung beizubehalten, aber die Befugnisse von der Besoldungsgruppe A 13 auf A 12 herabzusetzen.

Die Fraktion B90/GRÜNE erklärte sich mit dem Vorschlag einverstanden.

 

Der Vorschlag von KR Seidel wurde mit 1 Gegenstimme angenommen.

 

 

 

Zur Anlage 2 der Geschäftsordnung bei Nr. 1. wurde beantragt:

a) „Der ÖPNV-Beirat ist umzubenennen in Mobilitäts-Beirat.“

 

Der Antrag wurde mit 1 Gegenstimme angenommen.

 

 

b) „In den Mobilitäts-Beirat ist die Umweltinitiative Pfaffenwinkel (Arbeitsgruppe Mobilität) zusätzlich aufzunehmen.“

 

Die Vorsitzende fragte im Sinne des Antrages, ob der Mobilitätsbeirat um einen 7. Sitz erweitert werden soll.

 

Der Antrag wurde mit 27 Stimmen für den Antrag und 32 Stimmen dagegen abgelehnt.

 

 

 

Die Vorsitzende sagte, dass im Kreise der Fraktionssprecher gewünscht wurde, dass zusätzlich zum Mobilitäts-Beirat eine Arbeitsgruppe zum Thema Mobilität gegründet wird, die mit je einem Vertreter der Fraktionen besetzt wird.

Sie schlug daher vor, unterhalb der Zusammensetzung des Mobilitäts-Beirats folgenden Satz aufzunehmen:

„Zusätzlich wird zur Umsetzung des Nahverkehrsplans (u.a. möglicher MVV-Beitritt) eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die aus jeweils einem Mitglied aus jeder Kreistagsfraktion oder –gruppe besteht.“

 

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

 

 

 

Zu Anlage 3 wurde beantragt:

„Das Wort ‚mehrheitlich‘ zu streichen.“

 

VD Leis erläuterte hierzu, dass alle Beteiligungen des Landkreises im jährlichen Beteiligungsbericht aufgeführt sind und sich die Anlage 3 auf den § 38 Abs. 8 der Geschäftsordnung bezieht und deshalb das Wort „mehrheitlich“ dabeisteht.

 

KR Schütz machte daraufhin den Vorschlag, unterhalb der mehrheitlichen Beteiligungen folgenden Satz aufzunehmen:

„Der Landkreis ist an weiteren Gesellschaften beteiligt, die nicht unter den § 38 der Geschäftsordnung fallen.“

Darunter sollte dann ein Hinweis aufgenommen werden, wo die weiteren Beteiligungen zu finden sind.

 

Der Vorschlag von KR Schütz wurde auf Nachfrage der Vorsitzenden einstimmig angenommen.