Zur Formulierung der Geschäftsordnung wurde beantragt:

„Die Geschäftsordnung und die Satzungen des Kreistages sind gendergerecht zu formulieren, zumindest sind die weiblichen und männlichen Formen anzuwenden.“

 

Der Antrag wurde mit 15 Gegenstimmen abgelehnt.

 

 

 

Zu §10 wurde beantragt:

„Bei § 10 Anzahl der Kreistagssitzung soll statt grundsätzlich 4 Sitzungen wieder mindestens 4 Sitzungen stehen.“

 

Der Antrag wurde mit 4 Gegenstimmen angenommen.

 

 

Zu § 17 Abs. 1 wurde beantragt:

„Bei § 17 Antragstellung soll die Frist von 14 Tagen beibehalten bleiben.“

 

Die Vorsitzende erläuterte hierzu, dass eine Frist von 14 Tagen vor der Sitzung beim Versand der Unterlagen in Papierform zu kurz sei, da diese bereits 10 Tage vor der Sitzung versendet werden müssen und somit keine Zeit zur Prüfung der Anträge bleibe.

Bei einer rein elektronischen Einladung würden 14 Tage allerdings genügen.

Sie schlug daher vor, zunächst eine Frist von 16 Tagen festzusetzen und wenn alle Kreistagsmitglieder die Sitzungsunterlagen elektronisch erhalten, diese wieder auf 14 Tage herabzusetzen.

KR Kunzendorf erklärte sein Einverständnis mit dem Vorschlag der Vorsitzenden.

 

Der auf 16 Tage geänderte Antrag wurde einstimmig angenommen.

 

 

 

Zu § 18 wurde beantragt:

„Bei § 18 Beiladung darf die Ladung einer Auskunftsperson nicht nur der Landrätin vorbehalten sein, sondern muss nach wie vor erfolgen, wenn dies ein Teil des Kreistages beantragt.“

 

Der Antrag wurde mit 25 Gegenstimmen abgelehnt.

 

 

Zu § 27 wurde beantragt:

„Bei § 27 Abschriften ist statt eingestellt werden „können“, die Formulierung „müssen“ zu verwenden.“

 

Aufgrund der Ähnlichkeit dieses Antrages zu dem der Fraktion B90/Die Grünen bezüglich dieses Wortes, fragte die Vorsitzende, ob man sich auf das Wort „werden“ einigen könne.

Beide Fraktionen stimmten dem Vorgehen zu.

 

Der abgeänderte Antrag wurde einstimmig angenommen.

 

 

 

Zur Anlage 2 der Geschäftsordnung unter Nr. 2 wurde beantragt:

„Bezüglich Besetzung des Wirtschaftsbeirates beantragen wir die Erweiterung auf 7 Sitze. Der 7. Sitz ist durch einen Vertreter/in der Gemeinwohl Ökonomie zu besetzen.“

 

Der Antrag wurde mit 29 Stimmen für den Antrag und 31 Stimmen dagegen abgelehnt.