Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen

„Der Kreisausschuss als Ferienausschuss für den Kreistag fasst nachfolgenden Beschluss:

 

  1. Der Kreisausschuss nimmt Kenntnis von der positiven Entwicklung des vorläufigen Jahresergebnis 2019 der Krankenhaus GmbH.

 

  1. Baupreisindexsteigerung

 

2.1.        Der Kreisausschuss nimmt Kenntnis von der Kostenentwicklung des Baupreisindex für gewerbliche Betriebsgebäude und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Baumaßnahmen am Krankenhaus Weilheim BA IV und BA V.

 

2.2.        Der Kreisausschuss beschließt den Förderanteil des Landkreises mit einem Baupreissteigerungsindex von 3 % jährlich auf die anteiligen Gesamtkosten zu versehen. Sofern die tatsächlichen Kosten unter der prozentualen Berechnung bleiben, werden nur die angefallenen Kosten gefördert.

 

2.3.        Der Kreisausschuss beschließt, dass der Landkreis die dafür erforderlichen Beträge in Höhe von 1,674 Mio. € und 1,106 Mio. € entsprechend den Planungen der Krankenhaus-GmbH als verlorenen Zuschuss im Rahmen der bestehenden Betrauung übernimmt.

 

 

3.    Ergänzung der Baumaßnahme

 

3.1.        Der Kreisausschuss nimmt ferner Kenntnis von der Ergänzung der Baumaßnahme um den Hauptaufzug und den damit verbundenen zu erwartenden Mehrkosten in Höhe von ca. 357.000 €.

 

3.2.        Der Kreisausschuss beschließt, dass der Landkreis den dafür erforderlichen Betrag in Höhe von ca. 357.000 € vorbehaltlich ggfls. noch zu beantragender ergänzender Staatlicher Förderung entsprechend den Planungen der Krankenhaus-GmbH als verlorenen Zuschuss im Rahmen der bestehenden Betrauung übernimmt.

 

4.    Der Kreisausschuss beauftragt die Verwaltung die Einplanung der Baupreisindex-steigerung und der Mehrkosten für die Erneuerung des Hauptaufzugs in Höhe von insgesamt 3.137.000 EUR in einen noch zu beschließenden Nachtragshaushaltsplan 2020 vorzusehen.

 

5.    Die Kreisfinanzverwaltung wird beauftragt im Vollzug der Nachtragshaushaltssatzung 2020 nach deren Rechtskraft die Mehrkosten von 357.000 EUR, sowie die nachgewiesene Baupreisindexsteigerung an die Krankenhaus GmbH, Landkreis Weilheim-Schongau als verlorene Zuwendungen zu bewilligen und auszuzahlen.“