Beschluss: zur Kenntnis genommen

In der nichtöffentlichen Sitzung des Kreis- und des Schulausschusses vom 05.08.2019 wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 12 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistags des Landkreises Weilheim-Schongau öffentlich bekannt gegeben werden:

 

 

Vertragsangelegenheiten; Zweckvereinbarung gem. Art. 7 KommZG zur Durchführung einer gemeinsamen Beschulung der Berufsintegrationsvorklassen der Landkreise Starnberg und Weilheim-Schongau

 

Es erging nachfolgender Beschluss:

 

 

 

Kreis- und Schulausschuss

 

 

  1. „Der Kreisausschuss und der Schulausschuss nehmen den Entwurf der Zweckvereinbarung durch die Verwaltungen der Landkreise Starnberg und Weilheim-Schongau zur Kenntnis.
  2. Der Kreisausschuss stimmt dem Entwurf der Zweckvereinbarung der Verwaltung zu. Frau Landrätin wird mit der Annahme der Vereinbarung beauftragt.“

 

 

 

 

Vergabe Rahmenvereinbarung Hardware für Schulen - Los 3

 

 

 

Es erging nachfolgender Beschluss:

 

 

 

Kreisausschuss

 

 

 

„I. Der Kreisausschuss stimmt der Aufhebung der Lose 1 und 2 gemäß der Vorlage der Kreisfinanz- und Schulverwaltung zu. 

 

II. Der Kreisausschuss beschließt die Vergabe des Loses 3 wie folgt:

1.    Entsprechend dem Vergabevorschlag der Verwaltung beschließt der Kreisausschuss die Rahmenvereinbarung über den Kauf einschließlich Lieferung von Hardware für Schulen in Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Weilheim-Schongau – Tablets und Aufbewahrungskoffer mit Lademöglichkeit Los 3 für die Dauer von zunächst 12 Monaten an die Intertronic IT GmbH zu vergeben.

  1. Der Leistungszeitraum erstreckt sich somit über den Zeitraum vom 01.09.2019 bis zum 31.08.2020, mit der Option auf jährliche Verlängerung um je ein weiteres Jahr, längstens bis zum 31.08.2023.
  2. Die Vergabestelle im SG Z11 wird beauftragt, das Angebot der Intertronic IT GmbH anzunehmen.
  3. Die durch diese Vergabe entstehenden Ausgaben sind aus den bereitgestellten Haushaltsmitteln der jeweiligen Haushaltsstellen des beweglichen Anlagevermögens (Gruppierung 93) zu tätigen.“

 

 

 

 

 

 

Gymnasium Schongau Erweiterung - Vergabe Objektschreinerarbeiten

 

Es erging nachfolgender Beschluss:

 

 

 

Kreisausschuss

 

 

„Der Kreisausschuss beschließt, die Vergaben der Objektschreinerarbeiten zur Erweiterung des Gymnasiums Schongau an die Firma:

 

Studio 3 Möbelmanufaktur GmbH

Landstraße 6

84364 Bad Birnbach

 

zu vergeben.“

 

 

Gymnasium Schongau Erweiterung - Vergabe feste Möblierung

 

 

 

 

 

Es erging nachfolgender Beschluss:

 

 

 

Kreisausschuss

 

 

„Der Kreisausschuss beschließt, die Vergaben der festen Möblierung zur Erweiterung des Gymnasiums Schongau an die Firma:

 

Schäble TEAM GmbH & Co. KG

Goldbergstraße 24

73469 Riesenbürg-Goldburghausen

 

zu vergeben.“

 

 

 

 

 

 

Gymnasium Schongau Erweiterung - Vergabe Metallbauarbeiten

 

 

 

 

Es erging nachfolgender Beschluss:

 

 

 

Kreisausschuss

 

 

„Der Kreisausschuss beschließt, die Vergaben der Metallbauarbeiten zur Erweiterung des Gymnasiums Schongau an die Firma:

 

Franz Mayr GmbH

Schönberger Straße 15

82389 Böbing - Pischlach

 

zu vergeben.“

 

 

 

 

 

Kreisstraße WM 22 Teilausbau der Bergstraße auf den Hohen Peißenberg; 1. Bauabschnitt; Vergabe der Bauarbeiten

 

 

 

Es erging nachfolgender Beschluss:

 

 

 

Kreisausschuss

 

 

„Entsprechend dem Vergabevorschlag des Staatlichen Bauamtes beschließt der Kreisausschuss die Straßenbauarbeiten für die Maßnahme „Kreisstraße WM 22, Teilausbau der Bergstraße auf den Hohen Peißenberg (1. Bauabschnitt - Vollausbau mit Stützmauer)“ an die Fa. Strommer, Schongau, zu vergeben.

 

Das Staatliche Bauamt Weilheim wird beauftragt, mit der Fa. Strommer, Schongau, einen entsprechenden Bauvertrag abzuschließen.