Beschluss: Beschluss: einstimmig abgelehnt

1.    Der Kreisausschuss nimmt den Sachvortrag der Verwaltung zu neuen Rechtsprechung der Vergabekammer Südbayern zur Kenntnis.

 

2.    Der Kreisausschuss hebt seinen Beschluss vom 23.02.2015 auf und beschließt, dass VgV-Verfahren künftig analog zu anderen Vergabeverfahren unter Beachtung der vergaberechtlichen Rahmenbedingungen durch die Verwaltung vorbereitet und dem Kreisausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt werden.