Beschluss: zur Kenntnis genommen

In der nichtöffentlichen Sitzung des Kreistages vom 14.12.2012 wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 12 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistags des Landkreises Weilheim-Schongau öffentlich bekannt gegeben werden:

 

 

  1. Energiewende Oberland;
    Sachstandsbericht zu den aktuellen Entwicklungen in der Bürgerstiftung Energiewende Oberland

 

Es erging folgender Beschluss:

 

Der Kreistag nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis

 

 

  1. Antrag der Krankenhaus GmbH auf Ausgleich der DAWI-Leistungen

 

Es erging folgender Beschluss:

 

Der Kreistag nimmt vom den im Rahmen des Ausgleichs der DAWI-Leistungen angeforderten  Defizitbeträgen der Krankenhaus GmbH für das Wirtschaftsjahr 2012 und  für das Jahr Wirtschaftsjahr 2013 Kenntnis und beschließt die Berücksichtigung im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013.

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. Eckpunkte für die Haushaltsplanung der Jahre 2013 ff.

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

„Der Kreistag beschließt für die Haushaltsplanung der Jahre 2013 ff. nachfolgende grundsätzliche Eckwerte:

 

1.      Der Kreistag empfiehlt die grundsätzliche Verteilung der Investitionsanteile für Schulen mit  62 %, Krankenhäuser mit 17 %, Kreisstraßen mit 14 % und , Amtsgebäude bzw. IT und Infrastruktur mit 7 % bei der Haushaltsplanung künftiger Kreishaushalte zu berücksichtigen.  

2.      Zum Erhalt einer dauerhaften Handlungsfähigkeit der Finanzwirtschaft des Landkreises wird für die Kreisumlage ein Hebesatz bis maximal 58 Prozentpunkte festgelegt.

3.      Für die Nettoneuverschuldung wird ein Betrag von maximal 5 % des Volumens des jeweiligen Verwaltungshaushalts als Obergrenze festgelegt. Für die Gesamtverschuldung darf ein Höchstbetrag von 60 % des Volumens des Verwaltungshaushalts des Vorjahres nicht überschritten werden (Schuldenbremse des Landkreises). 

4.      Zur Gewährleistung einer langfristigen, nachhaltigen und Generationen gerechten Finanzwirtschaft, sind die Finanzierungsbelastungen durch die Inanspruchnahme von Fremdmitteln (Zins und Tilgung) unabhängig von der Art der konkreten Finanzierung vollständig im Haushalt darzustellen und  über den gesamten Finanzierungszeitraum durch eine Anpassung des Hebesatzes der Kreisumlage anzugleichen. Dies bedeutet i.d.R. eine Erhöhung des Kreisumlagehebesatzes  von 1,25 % - Punkt der Umlagegrundlagen je 10 Millionen € aufgenommene Fremdmittel.

5.      Zusätzliche und/oder neue Vorhaben, über die in den 10 - Jahres Investitionslisten dargestellten Einzelmaßnahmen hinaus, sind unter den dargestellten  Rahmenbedingungen ausdrücklich nicht finanzierbar. Sie stehen deshalb unter dem Vorbehalt der ausdrücklichen Einzelgenehmigung durch den Kreistag, die eine konkrete Finanzierung  im Rahmen der Fortschreibung des Finanzplans und des Investitionsprogramms aufzeigen muss.

6.      Bei den die künftigen Haushalte prägenden Investitionsausgaben der jeweiligen Investitionsbereiche (Schulen, Krankenhäuser, Kreisstraßen, Amtsgebäude und Infrastruktur) sind alle Möglichkeiten der Kostenoptimierung bei der Planung und Umsetzung auszuschöpfen.

7.      Der Kreistag prüft die Eckwerte bei Bedarf im Vorgriff auf die jeweiligen Haushaltsberatungen jährlich  und passt diese ggf. an die aktuellen Rahmenbedingungen an.“