Sitzung: 17.02.2012 Kreistag
Beschluss: Beschluss: mehrheitlich angenommen
„Der Kreistag beschließt die nachfolgende Haushaltssatzung 2012 mit Haushaltsplan für den Landkreis Weilheim-Schongau:
Aufgrund der Artikel 57 ff der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (LkrO) erlässt der Kreistag Weilheim-Schongau folgende
H
a u s h a l t s s a t z u n g
des
Landkreises Weilheim-Schongau
für
das Haushaltsjahr 2012
§ 1
1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012
wir hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 99.551.070, EUR
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 17.389.140, EUR
ab.
2) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Kreisaltenheim Schongau für das Haushaltsjahr 2012 wird hiermit festgesetzt;
er schließt im Erfolgsplan
in den Erträgen mit 1.906.250, EUR
in den Aufwendungen mit 1.995.350, EUR
und im Vermögensplan
in den Einnahmen mit 108.410, EUR
in den Ausgaben mit 108.410, EUR
ab.
§ 2
1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Haushaltsplan des Landkreises wird auf 9.904.510, EUR festgesetzt.
2) Kredite zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögensplan des Kreis-altenheimes Schongau werden nicht festgesetzt.
§ 3
1) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt des Landkreises werden nicht festgesetzt.
2) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Kreisaltenheimes Schongau werden nicht festgesetzt.
§ 4
1) Gemäß Artikel 18 ff des Finanzausgleichsgesetzes wird der durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Bedarf des Verwaltungshaushalts (Umlagensoll) auf 58.605.430, EUR festgesetzt und als Kreisumlage auf die kreisangehörigen Gemeinden umgelegt.
2) Die Kreisumlage wird mit einem Vom-Hundert-Satz (Hebesatz) aus den nachstehenden Steuerkraftzahlen und Schlüsselzuweisungen (Umlagegrundlagen) bemessen:
a) Steuerkraftzahlen 2012
Grundsteuer A 746.342, EUR
Grundsteuer B 10.113.215, EUR
Gewerbesteuer 35.357.237, EUR
Einkommensteuerbeteiligung 47.490.300, EUR
Umsatzsteuerbeteiligung 3.765.572, EUR
b) 80 v.H. der Schlüsselzuweisungen, auf die
die kreisangehörigen Gemeinden im Haus-
haltsjahr
2011 Anspruch hatten 12.070.194, EUR
c) Summe der Umlagegrundlagen 109.542.860, EUR
3) Der Hebesatz für die Kreisumlage des Haushaltsjahres 2012 wird gegenüber dem Vorjahr um 1,3 Prozentpunkte gesenkt und auf einheitlich 53,5 v.H. festgesetzt.
§ 5
1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan des Landkreises wird auf 15.000.000, EUR festgesetzt.
2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Kreisaltenheimes Schongau wird auf 30.000, EUR festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2012 in Kraft.“
Im Anschluss daran erging zur Haushaltssatzung des Landkreises Weilheim-Schongau nachfolgender Beschluss bei 15 Gegenstimmen: