Sitzung: 22.02.2013 Kreistag
Beschluss: Beschluss: mehrheitlich angenommen
Variante A)
Der Kreistag
beschließt die nachfolgende Haushaltssatzung 2013 mit Haushaltsplan für den
Landkreis Weilheim-Schongau sowie den weiteren Bestandteilen und Anlagen in der
Form der Vorlage an den Kreis- und Finanzausschuss vom 04.02.2013:
Aufgrund der Artikel 57 ff der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (LKrO) erlässt der Kreistag Weilheim-Schongau folgende
H
a u s h a l t s s a t z u n g
des
Landkreises Weilheim-Schongau
für
das Haushaltsjahr 2013
§ 1
1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013
wir hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 112.126.690, EUR
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 28.413.190, EUR
ab.
2) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Kreisaltenheim Schongau für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt;
er schließt im Erfolgsplan
in den Erträgen mit 1.815.300, EUR
in den Aufwendungen mit 2.187.400, EUR
und im Vermögensplan
in den Einnahmen mit 391.430, EUR
in den Ausgaben mit 391.430, EUR
ab.
§ 2
1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Haushaltsplan des Landkreises wird auf 7.437.540, EUR festgesetzt.
2) Kredite zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögensplan des Kreis-Altenheimes Schongau werden nicht festgesetzt.
§ 3
1) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt des Landkreises werden nicht festgesetzt.
2) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Kreisaltenheimes Schongau werden nicht festgesetzt.
§ 4
1) Gemäß Artikel 18 ff. des Finanzausgleichsgesetzes wird der durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Bedarf des Verwaltungshaushalts (Umlagensoll) auf 63.772.440, EUR festgesetzt und als Kreisumlage auf die kreisangehörigen Gemeinden umgelegt.
2) Die Kreisumlage wird mit einem Vom-Hundert-Satz (Hebesatz) aus den nachstehenden Steuerkraftzahlen und Schlüsselzuweisungen (Umlagegrundlagen) bemessen:
a) Steuerkraftzahlen 2013
Grundsteuer A 799.437, EUR
Grundsteuer B 10.224.850, EUR
Gewerbesteuer 38.164.407, EUR
Einkommensteuerbeteiligung 49.678.506, EUR
Umsatzsteuerbeteiligung 3.974.606, EUR
b) 80 v.H. der Schlüsselzuweisungen, auf die
die kreisangehörigen Gemeinden im Haus-
haltsjahr
2012 Anspruch hatten 10.029.777, EUR
c) Summe der Umlagegrundlagen 112.871.583, EUR
3) Der Hebesatz für die Kreisumlage des Haushaltsjahres 2013 wird gegenüber dem Vorjahr um 3,0 Prozentpunkte erhöht und auf einheitlich 56,5 v.H. festgesetzt.
§ 5
1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan des Landkreises wird auf 15.000.000, EUR festgesetzt.
2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Kreisaltenheimes Schongau wird auf 30.000, EUR festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2013 in Kraft
Weilheim i.OB, den
Dr. Friedrich Zeller
Landrat
Variante B)
Der Kreistag
beschließt die nachfolgende Haushaltssatzung 2013 mit Haushaltsplan für den
Landkreis Weilheim-Schongau sowie den weiteren Bestandteilen und Anlagen
entsprechend dem nachfolgenden,
angepassten Entwurf:
Aufgrund der Artikel 57 ff der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (LkrO) erlässt der Kreistag Weilheim-Schongau folgende
H a u s h a l t s s a t z u n g
des
Landkreises Weilheim-Schongau
für
das Haushaltsjahr 2013
§ 1
1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013
wir hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 111.638.640, EUR
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 28.413.190, EUR
ab.
2)Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Kreisaltenheim Schongau für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt;
er schließt im Erfolgsplan
in den Erträgen mit 1.815.300, EUR
in den Aufwendungen mit 2.187.400, EUR
und im Vermögensplan
in den Einnahmen mit 391.430, EUR
in den Ausgaben mit 391.430, EUR
ab.
§ 2
1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Haushaltsplan des Landkreises wird auf 7.437.540, EUR festgesetzt.
2) Kredite zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögensplan des Kreis-altenheimes Schongau werden nicht festgesetzt.
§ 3
1) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt des Landkreises werden nicht festgesetzt.
2) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Kreisaltenheimes Schongau werden nicht festgesetzt.
§ 4
1) Gemäß Artikel 18 ff des Finanzausgleichsgesetzes wird der durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Bedarf des Verwaltungshaushalts (Umlagensoll) auf 63.208.100, EUR festgesetzt und als Kreisumlage auf die kreisangehörigen Gemeinden umgelegt.
2) Die Kreisumlage wird mit einem Vom-Hundert-Satz (Hebesatz) aus den nachstehenden Steuerkraftzahlen und Schlüsselzuweisungen (Umlagegrundlagen) bemessen:
a) Steuerkraftzahlen 2013
Grundsteuer A 799.437, EUR
Grundsteuer B 10.224.850, EUR
Gewerbesteuer 38.164.407, EUR
Einkommensteuerbeteiligung 49.678.506, EUR
Umsatzsteuerbeteiligung 3.974.606, EUR
b) 80 v.H. der Schlüsselzuweisungen, auf die
die kreisangehörigen Gemeinden im Haus-
haltsjahr
2012 Anspruch hatten 10.029.777, EUR
c) Summe der Umlagegrundlagen 112.871.583, EUR
3) Der Hebesatz für die Kreisumlage des Haushaltsjahres 2013 wird gegenüber dem Vorjahr um 2,5 Prozentpunkte erhöht und auf einheitlich 56,0 v.H. festgesetzt.
§ 5
1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan des Landkreises wird auf 15.000.000, EUR festgesetzt.
2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Kreisaltenheimes Schongau wird auf 30.000, EUR festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2013 in Kraft.
Weilheim i.OB, den
Dr. Friedrich Zeller
Landrat