Beschluss: Beschluss: mehrheitlich angenommen

Variante A)

 

 

Der Kreistag beschließt die nachfolgende Haushaltssatzung 2013 mit Haushaltsplan für den Landkreis Weilheim-Schongau sowie den weiteren Bestandteilen und Anlagen in der Form der Vorlage an den Kreis- und Finanzausschuss vom 04.02.2013:

 

 

Aufgrund der Artikel 57 ff der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (LKrO) erlässt der Kreistag Weilheim-Schongau folgende

H a u s h a l t s s a t z u n g

 

des Landkreises Weilheim-Schongau

für das Haushaltsjahr 2013

 

§ 1

 

1)       Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013

wir hiermit festgesetzt;

 

er schließt im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                    112.126.690, EUR

 

 

und im Vermögenshaushalt

                                    

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                     28.413.190, EUR

 

ab.

 

2)           Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Kreisaltenheim Schongau für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt;

 

 

er schließt im Erfolgsplan

 

in den Erträgen mit                                                               1.815.300,  EUR

in den Aufwendungen mit                                                    2.187.400,  EUR

 

 

und im Vermögensplan

 

in den Einnahmen mit                                                               391.430,  EUR

in den Ausgaben mit                                                     391.430,  EUR

 

ab.

 

§ 2

 

 

1)           Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Haushaltsplan des Landkreises wird auf              7.437.540, EUR festgesetzt.

 

2)                 Kredite zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögensplan des Kreis-Altenheimes Schongau werden nicht festgesetzt.

 

 

           § 3

 

 

1)           Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt des Landkreises werden nicht festgesetzt.

 

 

2)           Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Kreisaltenheimes Schongau werden nicht festgesetzt.

 

       § 4

 

1)           Gemäß Artikel 18 ff. des Finanzausgleichsgesetzes wird der durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Bedarf des Verwaltungshaushalts (Umlagensoll) auf 63.772.440, EUR festgesetzt und als Kreisumlage auf die kreisangehörigen Gemeinden umgelegt. 

 

2)           Die Kreisumlage wird mit einem Vom-Hundert-Satz (Hebesatz) aus den nachstehenden Steuerkraftzahlen und Schlüsselzuweisungen (Umlagegrundlagen) bemessen:

 

a)           Steuerkraftzahlen 2013

Grundsteuer A                                                           799.437, EUR

Grundsteuer B                                                     10.224.850, EUR

Gewerbesteuer                                                    38.164.407, EUR

Einkommensteuerbeteiligung                          49.678.506, EUR

Umsatzsteuerbeteiligung                                     3.974.606, EUR

b)           80 v.H. der Schlüsselzuweisungen, auf die

die kreisangehörigen Gemeinden im Haus-

haltsjahr 2012 Anspruch hatten                        10.029.777, EUR

            c)         Summe der Umlagegrundlagen                      112.871.583, EUR

 

3)           Der Hebesatz für die Kreisumlage des Haushaltsjahres 2013 wird gegenüber dem Vorjahr um 3,0 Prozentpunkte erhöht und auf einheitlich 56,5 v.H. festgesetzt.    

 

 

§ 5

 

 

1)           Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan des Landkreises wird auf 15.000.000, EUR festgesetzt.

 

2)           Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Kreisaltenheimes Schongau wird auf 30.000, EUR festgesetzt.

 

 

 

§ 6

 

 

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar  2013 in Kraft

 

 

Weilheim i.OB, den

 

 

 

 

 

Dr. Friedrich Zeller

Landrat

 

 

 

 

 

 

 

 

Variante B)

Der Kreistag beschließt die nachfolgende Haushaltssatzung 2013 mit Haushaltsplan für den Landkreis Weilheim-Schongau sowie den weiteren Bestandteilen und Anlagen entsprechend dem nachfolgenden,  angepassten Entwurf:

 

 

Aufgrund der Artikel 57 ff der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (LkrO) erlässt der Kreistag Weilheim-Schongau folgende

 

 

H a u s h a l t s s a t z u n g

 

des Landkreises Weilheim-Schongau

für das Haushaltsjahr 2013

 

 

 

§ 1

 

1)       Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013

wir hiermit festgesetzt;

 

er schließt im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                    111.638.640, EUR

 

 

und im Vermögenshaushalt

                                    

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                     28.413.190, EUR

 

ab.

 

2)Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Kreisaltenheim Schongau für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt;

 

 

er schließt im Erfolgsplan

 

in den Erträgen mit                                                               1.815.300,  EUR

in den Aufwendungen mit                                                    2.187.400,  EUR

 

 

und im Vermögensplan

 

in den Einnahmen mit                                                               391.430,  EUR

in den Ausgaben mit                                                     391.430,  EUR

 

ab.

 

§ 2

 

 

1)    Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Haushaltsplan des Landkreises wird auf              7.437.540, EUR festgesetzt.

 

 

2)      Kredite zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögensplan des Kreis-altenheimes Schongau werden nicht festgesetzt.

 

 

 

§ 3

 

 

1)    Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt des Landkreises werden nicht festgesetzt.

 

 

2)    Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Kreisaltenheimes Schongau werden nicht festgesetzt.

 

 

§ 4

 

 

1)    Gemäß Artikel 18 ff des Finanzausgleichsgesetzes wird der durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Bedarf des Verwaltungshaushalts (Umlagensoll) auf  63.208.100, EUR festgesetzt und als Kreisumlage auf die kreisangehörigen Gemeinden umgelegt. 

 

 

2)    Die Kreisumlage wird mit einem Vom-Hundert-Satz (Hebesatz) aus den nachstehenden Steuerkraftzahlen und Schlüsselzuweisungen (Umlagegrundlagen) bemessen:

 

a)    Steuerkraftzahlen 2013

Grundsteuer A                                                           799.437, EUR

Grundsteuer B                                                     10.224.850, EUR

Gewerbesteuer                                                    38.164.407, EUR

Einkommensteuerbeteiligung                          49.678.506, EUR

Umsatzsteuerbeteiligung                                     3.974.606, EUR

b)    80 v.H. der Schlüsselzuweisungen, auf die

die kreisangehörigen Gemeinden im Haus-

haltsjahr 2012 Anspruch hatten                        10.029.777, EUR

                              c)  Summe der Umlagegrundlagen                      112.871.583, EUR

 

3)    Der Hebesatz für die Kreisumlage des Haushaltsjahres 2013 wird gegenüber dem Vorjahr um 2,5 Prozentpunkte erhöht und auf einheitlich 56,0 v.H. festgesetzt.    

 

 

 

 

§ 5

 

 

1)    Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan des Landkreises wird auf 15.000.000, EUR festgesetzt.

 

2)    Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Kreisaltenheimes Schongau wird auf 30.000, EUR festgesetzt.

 

 

 

 

§ 6

 

 

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar  2013 in Kraft.

 

 

 

Weilheim i.OB, den

 

 

 

 

Dr. Friedrich Zeller

Landrat