Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen

1. Der Kreistag erteilt gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2017 des Landkreises Weilheim-Schongau.

 

2. Der Kreistag erteilt gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2017 des Marie-Eberth-Altenheims.