Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen

  1. „Der Kreistag beschließt die im Sachverhalt dargestellten Änderungen zur Abfallwirtschaftssatzung (AWS 2017), zuletzt geändert mit Satzung vom 16.11.2016 zum 01.09.2019.

 

  1. Der Kreistag stimmt damit der Einführung einer weiteren Entsorgungsmöglichkeit für Papier/Pappe in Form der Müllnormtonne/Müllnormgroßbehälter mit blauem Deckel für Altpapier und Kartonagen gemäß den satzungsrechtlichen Vorgaben der Abfallwirtschaftssatzung im Landkreis Weilheim-Schongau zu.  

 

  1. Die durchsichtigen grauen Kunststoffsäcke für Altpapier und Kartonagen sind weiterhin in denjenigen Gemeinden zugelassen, in denen Vereine oder gemeinnützige oder karitative Organisationen als beauftragte Dritte für die EVA GmbH tätig sind.

 

  1. Die Änderung der Abfallwirtschaftssatzung hat ausdrücklich keine Auswirkungen auf die Abfallgebührensatzung.“