Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen

  1. „Nach dem Ergebnis der Kreistagswahl vom 16.03.2014 ist Frau Ute Frohwein-Sendl, Dipl.-Soz.-Päd (FH), 82377 Penzberg, als Listennachfolgerin berufen, sofern sie die Voraussetzungen nach dem Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) für die Übernahme des Ehrenamtes erfüllt.

Der Kreistag beschließt das Nachrücken der Listennachfolgerin Frau Ute Frohwein-Sendl, da alle gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

 

  1. Der Kreistag nimmt zur Kenntnis, dass Frau Ute Frohwein-Sendl mit Wirkung vom 22.02.2019 in den Kreistag des Landkreises Weilheim-Schongau nachgerückt ist und von Frau Landrätin Andrea Jochner-Weiß nach der Eidesformel gemäß Art 24 Abs. 4 LKrO vereidigt wurde.“