Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen

  1. Der Kreistag nimmt zur Kenntnis:

 

1.1.   Die einstimmige Beschlussempfehlung des Kreis- und Schulausschusses vom 17.12.2018 wird zur Kenntnis genommen.

 

1.2.  Der Kreistag nimmt den Grobkostenrahmen für das Projekt i.H.v. mind. 8 Mio. € brutto (Kostengruppen 200 – 700) zur Kenntnis. Hinzu kommen Kosten für den Rückbau der alten Hallen, Anpassungsmaßnahmen im Bestand, sowie insbesondere die künftige Entwicklung des Baupreisindex bis zur Realisierung. Eine Kostenschätzung wird mit der Vorentwurfsplanung vorgelegt.

 

1.3.  Der Kreistag nimmt die von der Verwaltung aufgezeigte mögliche Zeitschiene zur Kenntnis, wonach bei ungestörtem Projektverlauf eine Nutzungsaufnahme bis zum Schuljahresbeginn im September 2022 erreichbar scheint. Ein detaillierter Rahmenterminplan wird mit der Vorentwurfsplanung vorgelegt.

 

 

  1. Der Kreistag beschließt:

 

2.1.  Das Angebot der Stadt Weilheim, eine Teilfläche des TSV-Sportgeländes für die Errichtung einer erweiterten Zweifach- oder einer Dreifachturnhalle zur Verfügung zu stellen, wird dankend zur Kenntnis genommen. Nach Abwägung der Vor- und Nachteile wird auf die Planung einer Dreifachsporthalle auf dem TSV-Sportgelände zunächst verzichtet.

 

2.2.  Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vorentwurfsplanung für drei Halleneinheiten auf dem Grundstück des Gymnasiums Weilheim in Auftrag zu geben. Der Neubau soll im Bereich der bestehenden zwei alten Turnhallen errichtet werden.

 

2.3.  Für die Planung sind folgende Rahmenbedingungen vorzusehen:

 

2.3.1.           Bevorzugtes Ziel der Planung ist es, zwei der drei zu errichtenden Halleneinheiten als Zweifachturnhalle mit den   Mindestmaßen 32 x 19 x 7m, sowie eine dritte Halleneinheit als Einfachturnhalle mit den Mindestmaßen 27 x 15 x 5,5m zu errichten („2+1-Lösung“).

 

2.3.2.           Der Kreistag nimmt zur Kenntnis, dass die o.g. Maße der Zweifachturnhalle über die förderfähige Fläche und Höhe für eine Zweifach-Schulsporthalle hinausgehen. Gleiches gilt für eine kleine Tribüne. Im Sinne eines volkswirtschaftlich wünschenswerten Synergieeffekts für den Breiten-sport sollen in der Planung gleichwohl die erweiterten Hallenmaße für die Zweifachturnhalle vorgesehen werden.

 

2.3.3.           In der Zweifachturnhalle soll nach Möglichkeit durch geschickte Grundrissgestaltung eine kleine Tribüne/ beschränkte Anzahl an Sitzmöglichkeiten für Zuschauer geschaffen werden.

 

2.3.4.           In diesem Zusammenhang ist planerisch und baurechtlich zu klären, mit welchem Aufwand die Zweifachhalle als Versammlungsstätte ausgeführt werden könnte (z.B. für gelegentliche schulische Veranstaltungen), da dies die Nutzbarkeit der neuen Flächen erweitern würde.

 

2.3.5.           Die durch eine größere und höhere Halle entstehende größere Kubatur und die damit verbundenen Mehrkosten sind im Rahmen der Kostenschätzung abzuschätzen und eine entsprechende Kostenbeteiligung der Stadt Weilheim verbindlich zu klären.

 

2.3.6.           Für alle Hallenteile ist eine natürliche Belichtung vorzusehen.

 

2.3.7.           Im Rahmen der Vorentwurfsplanung ist zu prüfen, ob eine spätere Aufstockung des Turnhallenkörpers mit Klassenräumen mit vertretbarem Mehraufwand vorgesehen werden könnte.

 

2.4.        Als alternative Lösung ist eine Errichtung der drei Halleneinheiten in Form von aufeinandergestapelten Einfachturnhallen zu untersuchen („3x1-Lösung“) und kostenmäßig im Vergleich zur 2+1-Lösung zu bewerten.

 

2.5.        Energetischer Standard:

Im Rahmen der Vorentwurfsplanung ist unter Berücksichtigung der Gesamtwirtschaftlichkeit eine Variantenuntersuchung zum energetischen Standard (sowohl der Mindeststandard nach der EnEV als auch ein gegenüber der EnEV erhöhter Standard sollen geprüft werden) vorzunehmen und dem Kreistag mit dem Vorentwurf eine entsprechende Empfehlung vorzulegen.

 

2.6.        Nach Vorliegen der Vorentwurfsplanung ist den Kreisgremien erneut zu berichten, damit der Baubeschluss gefasst werden kann.

 

3.      Das Angebot der Stadt, eine Erweiterung der Zweifachsporthalle an der Mittelschule um eine weitere Halleneinheit zu prüfen, wird positiv aufgenommen. Die Realisierbarkeit soll gemeinsam mit der Stadtverwaltung der Stadt Weilheim weiter untersucht werden.

 

3.1.        Die Verwaltung wird daher beauftragt, den schulsportlichen Bedarf der Förderschule Weilheim, sowie in Absprache mit der Stadt Weilheim auch weiterer beteiligter schulischer Nutzer, und die hieraus resultierenden Fördermöglichkeiten zu klären.

 

3.2.        Die Verwaltung wird des Weiteren beauftragt, den schulischen Bedarf an Schwimmsporteinheiten in Weilheim (Hallenbad) und mögliche Abhängigkeiten zum Bedarf an Turnhallensporteinheiten zu klären.

3.3.        Den Kreisgremien ist über den weiteren Fortgang in Bezug auf eine mögliche Erweiterung der Mittelschulturnhalle zu berichten.