Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen

1.    „Der Kreistag nimmt zur Kenntnis:

1.1.        Der Stadtrat der Stadt Weilheim hat in der Sitzung vom 22.11.2018 seinen Beschluss revidiert, dem Landkreis das „Maibaumgrundstück“ für die Errichtung einer Dreifachsporthalle zur Verfügung zu stellen. Das Maibaumgrundstück steht somit für die Planung einer Dreifachsporthalle nicht mehr zur Verfügung.

1.2.        Die Stadt Weilheim bietet dem Landkreis dafür ersatzweise an, eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 351, Gem. Weilheim (Nordostseite des TSV-Sportgeländes) im Erbbaurecht für die Errichtung einer erweiterten Zweifach- oder einer Dreifachsporthalle zur Verfügung zu stellen. Ein Erbbauzins würde solange entfallen, wie der Landkreis der Stadt die Hallenteile zu vertraglich festgesetzten Nutzungszeiten für jeweils 10 €/ Stunde überlässt.

1.3.        Die Stadtverwaltung wurde parallel dazu beauftragt, die Möglichkeit einer Erweiterung der bestehenden Zweifachsporthalle der Mittelschule um einen dritten Hallenteil zu prüfen. Der Auftrag steht unter dem Vorbehalt, dass der Landkreis die Förderung für den Hallenteil für das Sonderpädagogische Förderzentrum auf die Stadt Weilheim überträgt und damit zur Finanzierung der Maßnahme beiträgt. Die Stadt würde im Gegenzug die Nutzung des Hallenteils für mindestens 25 Jahre vertraglich garantieren.

1.4.        Der Beschluss des Kreistages vom 27.07.2018 kann aufgrund der neuen Sachlage nicht mehr 1:1 umgesetzt werden und ist daher anzupassen.

 

2.    Der Kreistag beschließt vor diesem Hintergrund in Abänderung seines Beschlusses vom 27.07.2018:

2.1.        Der Kreistag hält an seiner Entscheidung fest, entsprechend dem festgestellten schulischen Bedarf für Realschule und Gymnasium am Standort Weilheim die notwendigen neuen Sporthalleneinheiten zu errichten.

2.2.        Der Kreistag beauftragt den Kreisausschuss, sich in seiner nächsten Sitzung vor Ort einen Eindruck von der angebotenen Teilfläche (siehe Punkt 1.2) zu verschaffen.

2.3.        Der Kreistag verweist die Beratung, welche Varianten planerisch weiter verfolgt werden sollen, unter Einbeziehung der Schulleitung an den Kreisausschuss.“