Sitzung: 06.11.2018 Sozialbeirat
Herr Steigenberger
informierte über die Zuständigkeitsänderung. Die Hilfe zur Pflege ist eine
Leistung der Sozialhilfe für Personen, die ihre notwendigen Pflegekosten nicht
vollständig aus den Leistungen der Pflegekasse und den eigenen Mitteln
(Einkommen/Vermögen) finanzieren können.
Zum 01.01.2019 wird
der Bezirk Oberbayern auch die ambulante Hilfe zur Pflege (wenn die Pflege zu
Hause stattfindet) in eigene Bearbeitung übernehmen.
Der Bezirk hat
zugesichert, die bisherigen Bewilligungen der Landratsämter zunächst zu
übernehmen. Der Übergang sollte daher nahtlos verlaufen.