Herr Steigenberger informierte über die Zuständigkeitsänderung. Die Hilfe zur Pflege ist eine Leistung der Sozialhilfe für Personen, die ihre notwendigen Pflegekosten nicht vollständig aus den Leistungen der Pflegekasse und den eigenen Mitteln (Einkommen/Vermögen) finanzieren können.

 

Zum 01.01.2019 wird der Bezirk Oberbayern auch die ambulante Hilfe zur Pflege (wenn die Pflege zu Hause stattfindet) in eigene Bearbeitung übernehmen.

 

Der Bezirk hat zugesichert, die bisherigen Bewilligungen der Landratsämter zunächst zu übernehmen. Der Übergang sollte daher nahtlos verlaufen.