Herr Steigenberger informierte über die Zuständigkeitsänderung in der Insolvenzberatung.

Die bisher durch den Freistaat finanzierte Insolvenzberatung wird ab 2019 an die Landkreise delegiert. Es ist daher mit einer Kostenerstattung durch den Freistaat zu rechnen; dies erfolgt über einen Berechnungsschlüssel, der sich nach der Einwohnerzahl richtet.

 

Bei der Insolvenzberatung handelt es sich um eine gesonderte Beratung neben der Schuldnerberatung, wenn ein Privatinsolvenzverfahren für überschuldete Bürger im Raum steht.

 

Die Insolvenzberatung soll wie bisher über die Caritas und die Herzogsägmühle erfolgen.