Sitzung: 06.11.2018 Sozialbeirat
Herr Steigenberger
informierte über die Zuständigkeitsänderung in der Insolvenzberatung.
Die bisher durch
den Freistaat finanzierte Insolvenzberatung wird ab 2019 an die Landkreise
delegiert. Es ist daher mit einer Kostenerstattung durch den Freistaat zu
rechnen; dies erfolgt über einen Berechnungsschlüssel, der sich nach der Einwohnerzahl
richtet.
Bei der
Insolvenzberatung handelt es sich um eine gesonderte Beratung neben der Schuldnerberatung,
wenn ein Privatinsolvenzverfahren für überschuldete Bürger im Raum steht.
Die
Insolvenzberatung soll wie bisher über die Caritas und die Herzogsägmühle erfolgen.