Sitzung: 19.10.2018 Kreistag
Beschluss: Beschluss: mehrheitlich angenommen
„Der Kreistag beschließt den
Nachtragshaushalt 2018 und erlässt folgende Nachtragshaushaltssatzung:
Nachtragshaushaltssatzung
des Landkreises Weilheim-Schongau
für das Haushaltsjahr 2018
Aufgrund
des Art. 62 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 55 ff der Landkreisordnung für den
Freistaat Bayern (LkrO) erlässt der Kreistag Weilheim-Schongau folgende
Nachtragshaushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan des Landkreises Weilheim-Schongau wird hiermit festgesetzt; dadurch werden verändert
erhöht vermindert und damit der Gesamtbetrag des Haus-
um um haltsplans einschl. der Nachträge
gegenüber bisher auf nunmehr
EURO EURO EURO EURO
verändert
im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen 2.205.300 0, 155.212.100 157.417.400
die Ausgaben 2.433.200 227.900 155.212.100 157.417.400
im Vermögenshaushalt
die Einnahmen 4.132.500 110.000 59.303.200 63.325.700
die Ausgaben 5.022.500 1.000.000 59.303.200 63.325.700
§ 2
(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Haushaltsplan des Landkreises wird nicht verändert.
(2) Kreditaufnahmen zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögensplan des Kreisaltenheimes Schongau werden nicht festgesetzt.
§ 3
(1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt des Landkreises wird nicht verändert.
(2) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Kreisaltenheimes Schongau werden nicht festgesetzt.
§ 4
(1) Der über Kreisumlagen auf die kreisangehörigen Gemeinden umzulegende nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) wird nicht geändert.
(2) Die Umlagegrundlagen zur Beschaffung der Kreisumlagen bleiben unverändert.
§ 5
(1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan des Landkreises bleibt unverändert.
(2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Kreisaltenheimes Schongau bleibt unverändert.
§ 6
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2018 in Kraft.“