Beschluss: Beschluss: mehrheitlich angenommen

„Der Kreistag fasst zum Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen modifiziert durch den Beschluss des Kreis- und Finanzausschusses vom 01.10.2018 nachfolgenden Beschluss:

 

  1. Der Landkreis Weilheim-Schongau ist grundsätzlich bereit bei Hochbaumaßnahmen (Neubau- und Generalsanierung) Kunst am Bau umzusetzen.
  2. Kunst am Bau wird grundsätzlich immer dann realisiert, wenn mit einer Einzelmaßnahme die Bagatellgrenze von 3 Mio. € Bausumme Brutto überschritten wird.
  3. Der Landkreis wird dazu, soweit wettbewerbsrechtlich möglich, die Vergabe im Rahmen eines Wettbewerbs mit bevorzugt regionaler Beteiligung ausloben und vergeben.
  4. Die Höhe des Budgets für Kunst am Bau wird im Rahmen des Gesamtbudgets der jeweiligen Baumaßnahme durch die Kreisgremien im Einzelfall festgelegt.
  5. Die näheren Details zur Umsetzung werden durch Frau Landrätin im Rahmen einer Dienstanweisung an die Kommunale Finanz- und Bauverwaltung geregelt.“