Beschluss: Beschluss: mehrheitlich angenommen

Vor dem Tagesordnungspunkt 8 wurde durch die Vorsitzende nach der Stimmenzählung durch Frau VA Manuela Niklas und Herrn VD Rehbehn das Wahlergebnis zum Tagesordnungspunkt 4.1. bekannt:

Mit 49 Stimmen wurde Frau Sabine Eichberg als Mitglied im Jugendhilfeausschuss gewählt.

 

Die Vorsitzende erläuterte die Turnhallenvariante des Gymnasiums in Weilheim.

Die Vorsitzende stellt fest, dass der Bedarf dringend notwendig ist.

KR Schütz schlägt einen Änderungsantrag vor: Aus Kostengründen und hinsichtlich der Nutzwertanalyse nur über Variante 2. b zu entscheiden.

Auf Wunsch von KR Geisenberger wird seine Wortmeldung aufgenommen:

KR Geisenberger schließt sich KR Schütz an. KR Geisenberger beantragt aus Kostengründen den Punkt 2. a auszuschließen und nur die Variante 2 b zu behandeln.

KR Loth plädiert für eine Dreifachturnhalle und bittet beide Standorte zu untersuchen.

KR Dr. Stüber bemängelt die Kriterien von den Hauptnutzer, in diesem Fall die Schüler.

KR Honisch bedankt sich bei der Verwaltung für die Erarbeitung der Nutzwertanalyse.

Nach weiteren Wortmeldungen zu Einzel- oder Dreifachturnhallen, für externe Nutzer und zum Standort erging folgender Beschluss:

Die Vorsitzende bittet um Abstimmung des Beschlussvorschlages wie im Beschluss vorgegeben.

Der Kreistag nimmt die Voruntersuchungen/ Bebauungskonzepte für die Errichtung von drei neuen Halleneinheiten zur Kenntnis.

1.    Der Kreistag beschließt die Errichtung von drei neuen Halleneinheiten (davon zwei als Ersatz der bisherigen Halleneinheiten)

a)    auf dem „Maibaumgelände“ UND

b)    auf dem Grundstück des Gymnasiums  Weilheim

planerisch weiter untersuchen zu lassen.

2.    Die Verwaltung wird zu diesem Zweck beauftragt,

2.1.        ein Planungsteam auszuwählen und mit den Leistungsphasen 1 und 2 im erforderlichen Umfang zu beauftragen,

2.2.        für die weiteren Leistungsphasen eine stufenweise Beauftragung zu vereinbaren,

2.3.        parallel zu den ersten Planungen die Förderfähigkeit der vorgesehenen Maßnahme mit der Regierung von Oberbayern abschließend zu klären.

 

3.    Nach Vorliegen des Vorentwurfs und der Kostenschätzung  ist den Kreisgremien erneut zu berichten, damit abschließend über die zu realisierende Variante a) oder b) entschieden werden kann.

Die Änderungsanträge bleiben aufgrund des mehrheitlichen Beschlusses, nur 7 Gegenstimmen,  unbeachtet und werden nicht beraten.