Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen

 

Nach dem Herr KR Breil und Ausschussvorsitzender kurz den Sachverhalt erläuterte empfiehlt dieser den Beschlussvorlag 1 und 2 zu entscheiden.

Auf Nachfragen verwies KR Breil und Ausschussvorsitzender auf die Einsichtnahme in die Protokolle.

Nachdem keine weiteren Fragen bestehen, bittet die Vorsitzende um über nachfolgende Punkte zu entscheiden:

 

1. Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung und Beschlussempfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses stellt der Kreistag das Ergebnis der Jahresrechnung 2016 für den Landkreis Weilheim-Schongau und des Jahresabschlusses 2016 des Marie-Eberth-Altenheimes mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung nach Art. 88 Abs. 3 LKrO fest.

 

2. Die im Haushaltsjahr 2016 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Landkreises und des Marie-Eberth-Altenheims werden gemäß Art. 60 LKrO genehmigt.