Sitzung: 27.07.2018 Kreistag
Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen
Nach dem Herr KR Breil und Ausschussvorsitzender kurz
den Sachverhalt erläuterte empfiehlt dieser den Beschlussvorlag 1 und 2 zu
entscheiden.
Auf Nachfragen verwies KR Breil und Ausschussvorsitzender auf
die Einsichtnahme in die Protokolle.
Nachdem keine weiteren Fragen
bestehen, bittet die Vorsitzende um
über nachfolgende Punkte zu entscheiden:
1. Nach Durchführung der
örtlichen Rechnungsprüfung und Beschlussempfehlung des
Rechnungsprüfungsausschusses stellt der Kreistag das Ergebnis der
Jahresrechnung 2016 für den Landkreis Weilheim-Schongau und des
Jahresabschlusses 2016 des Marie-Eberth-Altenheimes mit Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung nach Art. 88 Abs. 3 LKrO fest.
2. Die
im Haushaltsjahr 2016 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben des
Landkreises und des Marie-Eberth-Altenheims werden gemäß Art. 60 LKrO genehmigt.