Sitzung: 27.07.2018 Kreistag
Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen
Die Vorsitzende übergab das Wort an den stellvertretenden Landrat, Herrn KR Grehl:
Der stellvertretende Landrat KR Grehl nimmt Beug auf den Beschlussvorschlag und bat um Zustimmung.
1. Der Kreistag erteilt gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2016 des Landkreises Weilheim-Schongau.
2. Der Kreistag erteilt gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2016 des Marie-Eberth-Altenheims.