Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen

Die Vorsitzende übergab das Wort an den stellvertretenden Landrat, Herrn KR Grehl:

 

Der stellvertretende Landrat KR Grehl nimmt Beug auf den Beschlussvorschlag und bat um Zustimmung.

 

1. Der Kreistag erteilt gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2016 des Landkreises Weilheim-Schongau.

 

2. Der Kreistag erteilt gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2016 des Marie-Eberth-Altenheims.