Die Landrätin begrüßte alle Kreistagsmitglieder, die Verwaltung, die Presse und die Gäste.

Die Entschuldigtenliste wurde vorgetragen. Verspäten wird sich Frau KR Loth und Herr KR Lisson.

Die Einladung ist form- fristgerecht zugestellt worden. Die Beschlussfähigkeit ist gegeben.

 

Auf die Frage der LRin, ob Einwände gegen die Tagesordnung bestehen, meldete sich Herr KR Dr. Zeller zu Wort:

KR Zeller bezieht sich auf einen Antrag der ödp vom Mai 2018 diesen Jahres. Es handelt sich um die Krankenhaus GmbH zum Thema weitere Planung, Fortführung der Geburtenstation im Krankenhaus Weilheim.

Er stellte fest, dass dieser Antrag nicht auf der Tagesordnung steht.

Die Landrätin erläuterte, dass dieser Antrag beim nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt  5.1. unter Informationen heute behandelt wird.

KR Dr. Zeller beantragt:

 

  1. Der Antrag zu behandeln
  2. Dieser nichtöffentliche Tagesordnungspunkt 5.1 soll  heute in der öffentlichen Sitzung behandelt werden.

 

Die LRin stellt für die Abstimmung die Nichtöffentlichkeit her. Alle Gäste sowie die Vertreter der Presse verlassen den Sitzungssaal.

 

Nach mehrfachen Wortmeldungen zur Antragsstellung und über eine Sondersitzung  erging nachfolgender mehrheitlicher Beschluss:

 

Der Antrag von Dr. Zeller wird abgelehnt - der nichtöffentliche Tagesordnungspunkt 5.1. der heutigen Kreistagssitzung wird nicht öffentlichen behandelt.

Die angesprochene Sondersitzung kommt nur in Frage bei einer öffentlichen Behandlung!

 

Die Öffentlichkeit wird wieder hergestellt.

 

KR Schütz hat eine Einwendung zum letzten Kreistagsprotokoll vom 23.03.2018 zum Tagesordnungspunkt 6.3 Haushaltssatzung des Landkreises Weilheim-Schongau für das Haushaltsjahr 2018

KR Schütz las einen Änderungsvorschlag vor. LRin sagte zu, dass dieser Text wunschgemäß abgeändert wird.