Sitzung: 05.06.2018 Sozialbeirat
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zum
01.12.2017 sind die neuen Richtwerte für angemessenen Wohnraum im Landkreis
Weilheim-Schongau im Rahmen von SGB II und XII (Arbeitslosengeld II und
Sozialhilfe) in Kraft getreten und wurden zu diesem Zeitpunkt auch
veröffentlicht. Die Richtwerte haben sich überwiegend erhöht.
Ziel der
Aktualisierung war es, die jüngsten Veränderungen am Wohnungsmarkt im Landkreis
Weilheim-Schongau zu ermitteln, um auf dieser Basis aktuelle Zahlen zu
angemessenen Kosten der Unterkunft im Landkreis zu erhalten. Hierzu wurde das
Mietspektrum verfügbarer Wohnungen verschiedener Wohnungsgrößen im Landkreis
betrachtet und auf Grundlage aktueller Mieten durch ein unabhängiges Institut
neu ausgewertet.
Es wurden die
Wohnungsangebote für inserierte Wohnungen (Printmedien und Internet) sowie die
Neuvermietungen im sozialen Wohnungsbau
im Zeitraum von 2 Jahren ausgewertet.
Frau Weiher
erläuterte hierzu die rechtlichen Grundlagen und die Erhebung der Daten. Das
Gutachten kann nach vorheriger Terminabsprache im Sozialamt eingesehen werden.