Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zum 01.12.2017 sind die neuen Richtwerte für angemessenen Wohnraum im Landkreis Weilheim-Schongau im Rahmen von SGB II und XII (Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe) in Kraft getreten und wurden zu diesem Zeitpunkt auch veröffentlicht. Die Richtwerte haben sich überwiegend erhöht.

 

Ziel der Aktualisierung war es, die jüngsten Veränderungen am Wohnungsmarkt im Landkreis Weilheim-Schongau zu ermitteln, um auf dieser Basis aktuelle Zahlen zu angemessenen Kosten der Unterkunft im Landkreis zu erhalten. Hierzu wurde das Mietspektrum verfügbarer Wohnungen verschiedener Wohnungsgrößen im Landkreis betrachtet und auf Grundlage aktueller Mieten durch ein unabhängiges Institut neu ausgewertet.

Es wurden die Wohnungsangebote für inserierte Wohnungen (Printmedien und Internet) sowie die Neuvermietungen im sozialen Wohnungsbau  im Zeitraum von 2 Jahren ausgewertet.

Frau Weiher erläuterte hierzu die rechtlichen Grundlagen und die Erhebung der Daten. Das Gutachten kann nach vorheriger Terminabsprache im Sozialamt eingesehen werden.