Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen

  1. „Nach dem Ergebnis der Kreistagswahl vom 16.03.2014 ist Herr Martin Pape, staatl. geprüfter Kunststofftechniker, 82398 Polling, als Listennachfolger berufen, sofern er die Voraussetzungen nach dem Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) für die Übernahme des Ehrenamtes erfüllt.

Der Kreistag beschließt das Nachrücken des Listennachfolgers Herrn Martin Pape, da alle gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

 

  1. Der Kreistag nimmt zur Kenntnis, dass Herr Martin Pape mit Wirkung vom 23.03.2018 in den Kreistag des Landkreises Weilheim-Schongau nachgerückt ist und von Frau Landrätin Andrea Jochner-Weiß nach der Eidesformel gemäß Art 24 Abs. 4 LKrO vereidigt wurde.