Beschluss: zur Kenntnis genommen

In der nichtöffentlichen Sitzung des Kreisausschusses vom 05.11.2012 wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 12 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistags des Landkreises Weilheim-Schongau öffentlich bekannt gegeben werden:

 

 

 

Krankenhaus GmbH Landkreis Weilheim-Schongau;
Gesellschafterbeschluss zur Eintragung einer Grundbuchschuld

 

 

 

Es erging nachfolgender Beschluss:

 

 

„Der Landrat wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Krankenhaus GmbH Landkreis Weilheim-Schongau, zur Refinanzierung des Leasingvertrages durch die Kreissparkasse Schongau, der Eintragung einer Buchgrundschuld auf dem Grundstück Flur-Nr. 1458 des Krankenhauses Schongau zugunsten der Kreissparkasse Schongau zuzustimmen.“

 

 

 

 

 

Bekanntgabe vorgenommene Vergaben AG II

 

Es erging nachfolgender Beschluss:

 

 

 

 

Im Anschluss daran wurde nachfolgender Sachverhalt zur Kenntnis genommen:

 

 „Der Kreisausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der Landrat gemäß Ermächtigung des Kreisausschusses vom 02.07.2012 folgende Aufträge für die Sanierung und Umbau DG Amtsgebäude II in eigener Zuständigkeit vergeben hat:

 

Schreinerarbeiten an die Schreinerei Pröbstl, 82383 Hohenpeißenberg

 

Mobile Trennwände an die Fa. Franz Nüsing GmbH, 48163 Münster“

 

 

 

 

 

Gebäudereinigung - Kenntnisnahme Interimsvergabe

 

Es erging nachfolgender Beschluss:

 

 

„Der Kreisausschuss nimmt zur Kenntnis, dass der Landrat gemäß Ermächtigung des Kreisausschusses vom 02.07.2012 die Interimsverträge zur überbrückenden Reinigung der Berufsschule Weilheim, des Förderzentrums Weilheim, der Realschule Peißenberg sowie des Förderzentrums, der Realschule und des Gymnasiums Penzberg in eigener Zuständigkeit vorgenommen hat.“

 

 

 

 

 

 

Vergabe Umweltpreis 2012

 

Es erging nachfolgender Beschluss:

 

 

 

 

„Der Kreisausschuss beschließt, den Umweltpreis 2012 zu vergeben

an die Landvolkshochschule Wies und die Mittelschule Peiting,

wobei der Gesamtwert von 3000,-€ zur Hälfte von je 1500,-€ aufgeteilt wird.“

 

 

 

 

 

 

Darlehen der Erbenschwanger Verwertungs- und Abfallentsorgungsgesellschaft mbH (EVA) mit der Kreissparkasse Schongau; -nachgeschoben-

 

Es erging nachfolgender Beschluss:

 

„Der Landkreis Weilheim-Schongau wurde von der Erbenschwanger Verwertungs- und Abfallentsorgungsgesellschaft mbH (EVA) im Hinblick auf den beiderseitigen Entsorgungsvertrag über die Sicherungsübereignung der neuen regenerativen thermischen Abluftbehandlungsanlage (RTO) sowie der Ersatz-Brennstoffaufbereitungsanlage (EBS) als Sicherung der hierfür bei der Kreissparkasse Schongau abgeschlossenen Darlehensverträge in Kenntnis gesetzt.“