Sitzung: 23.03.2018 Kreistag
Beschluss: Beschluss: mehrheitlich angenommen
Der Kreistag fasst
nachfolgenden Beschluss:
Der Kreistag
beschließt die nachfolgende Haushaltssatzung 2018 mit Haushaltsplan für den
Landkreis Weilheim-Schongau mit allen Bestandteilen und Anlagen:
Aufgrund der Artikel 57 ff. der Landkreisordnung
für den Freistaat Bayern (LKrO) erlässt der Landkreis Weilheim-Schongau folgende
H a
u s h a l t s s a t z u n g
des Landkreises
Weilheim-Schongau
für das Haushaltsjahr 2018
§ 1
1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan
für das Haushaltsjahr 2018
wird
hiermit festgesetzt;
er
schließt im Verwaltungshaushalt
in
den Einnahmen und Ausgaben mit 155.212.100 EUR
und
im Vermögenshaushalt
in
den Einnahmen und Ausgaben mit 59.303.200 EUR
ab.
2) Der als Anlage beigefügte
Wirtschaftsplan für das Kreisaltenheim Schongau für das Haushaltsjahr 2018 wird
hiermit festgesetzt;
er schließt im Erfolgsplan
in den Erträgen mit 2.351.390 EUR
in den Aufwendungen mit 2.378.113 EUR
und im Vermögensplan
in den Einnahmen mit 40.895
EUR
in den Ausgaben mit 40.895
EUR
ab.
§ 2
1)
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Haushaltsplan des Landkreises wird auf
17.083.850,00 EUR festgesetzt.
2)
Kredite zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögensplan des Kreis-altenheimes
Schongau werden nicht festgesetzt.
§ 3
1)
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt
des Landkreises wird auf 63.928.000 EUR
festgesetzt.
2)
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Kreisaltenheimes
Schongau werden nicht festgesetzt.
§
4
1)
Gemäß Artikel 18 ff des Finanzausgleichsgesetzes wird der durch die
sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Bedarf des Verwaltungshaushalts (Umlagesoll)
auf 84.712.937 EUR festgesetzt und als Kreisumlage auf die kreisangehörigen
Gemeinden umgelegt.
2)
Die Kreisumlage wird mit einem Vom-Hundert-Satz (Hebesatz) aus den
nachstehenden Steuerkraftzahlen und Schlüsselzuweisungen (Umlagegrundlagen)
bemessen:
a)
Steuerkraftzahlen 2018
Grundsteuer A 986.220 EUR
Grundsteuer B 14.093.504 EUR
Gewerbesteuer 49.251.488 EUR
Einkommensteuerbeteiligung 68.592.603 EUR
Umsatzsteuerbeteiligung 5.981.980
EUR
b)
80 v.H. der Schlüsselzuweisungen, auf die
die
kreisangehörigen Gemeinden im Haus-
haltsjahr
2017 Anspruch hatten 15.117.726 EUR
c) Summe
der Umlagegrundlagen 154.023.521 EUR
3)
Der Hebesatz für die Kreisumlage des Haushaltsjahres 2018 wird
gegenüber dem Vorjahr um 1,0 Prozentpunkte vermindert und auf einheitlich 55,0
v.H. festgesetzt.
§
5
1)
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan des Landkreises wird auf 15.000.000 EUR
festgesetzt.
2)
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Kreisaltenheimes Schongau wird auf 30.000
EUR festgesetzt.
§
6
Diese
Haushaltssatzung tritt am 01. Januar
2018 in Kraft.
Weilheim
i.OB, den
Andrea
Jochner-Weiß
Landrätin