Beschluss: Beschluss: mehrheitlich angenommen

Der Kreistag fasst nachfolgenden Beschluss:  

 

Der Kreistag beschließt die nachfolgende Haushaltssatzung 2018 mit Haushaltsplan für den Landkreis Weilheim-Schongau mit allen Bestandteilen und Anlagen:

 

Aufgrund der Artikel 57 ff. der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (LKrO) erlässt der Landkreis Weilheim-Schongau folgende

 

 

 

H a u s h a l t s s a t z u n g

 

des Landkreises Weilheim-Schongau

für das Haushaltsjahr 2018

 

 

 

§ 1

 

1)       Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018

wird hiermit festgesetzt;

 

er schließt im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit                           155.212.100 EUR

 

 

und im Vermögenshaushalt

                                    

in den Einnahmen und Ausgaben mit                             59.303.200 EUR

 

ab.

 

 

 

2)    Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Kreisaltenheim Schongau für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt;

 

 

er schließt im Erfolgsplan

 

in den Erträgen mit                                                                        2.351.390  EUR

in den Aufwendungen mit                                                           2.378.113  EUR

 

 

und im Vermögensplan

 

in den Einnahmen mit                                                           40.895  EUR

in den Ausgaben mit                                                              40.895  EUR

 

ab.

 

 

 

§ 2

 

 

1)           Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Haushaltsplan des Landkreises wird auf 17.083.850,00 EUR festgesetzt.

 

 

2)           Kredite zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögensplan des Kreis-altenheimes Schongau werden nicht festgesetzt.

 

 

 

 

§ 3

 

 

1)           Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt des Landkreises wird auf  63.928.000 EUR festgesetzt.

 

 

2)           Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Kreisaltenheimes Schongau werden nicht festgesetzt.

 

 

 

 

§ 4

 

 

1)           Gemäß Artikel 18 ff des Finanzausgleichsgesetzes wird der durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Bedarf des Verwaltungshaushalts (Umlagesoll) auf 84.712.937 EUR festgesetzt und als Kreisumlage auf die kreisangehörigen Gemeinden umgelegt. 

 

 

2)           Die Kreisumlage wird mit einem Vom-Hundert-Satz (Hebesatz) aus den nachstehenden Steuerkraftzahlen und Schlüsselzuweisungen (Umlagegrundlagen) bemessen:

 

a)           Steuerkraftzahlen 2018

Grundsteuer A                                                           986.220 EUR

Grundsteuer B                                                     14.093.504 EUR

Gewerbesteuer                                                    49.251.488 EUR

Einkommensteuerbeteiligung                          68.592.603 EUR

Umsatzsteuerbeteiligung                                     5.981.980 EUR

b)           80 v.H. der Schlüsselzuweisungen, auf die

die kreisangehörigen Gemeinden im Haus-

haltsjahr 2017 Anspruch hatten                        15.117.726 EUR

            c)         Summe der Umlagegrundlagen                      154.023.521 EUR

 

3)           Der Hebesatz für die Kreisumlage des Haushaltsjahres 2018 wird gegenüber dem Vorjahr um 1,0 Prozentpunkte vermindert und auf einheitlich 55,0 v.H. festgesetzt.                    

 

 

 

 

 

§ 5

 

 

1)           Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan des Landkreises wird auf 15.000.000 EUR festgesetzt.

 

2)           Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Kreisaltenheimes Schongau wird auf 30.000 EUR festgesetzt.

 

 

 

 

§ 6

 

 

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar  2018 in Kraft.

 

 

 

 

Weilheim i.OB, den

 

 

 

 

 

Andrea Jochner-Weiß

Landrätin