Sitzung: 23.03.2018 Kreistag
Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen
- Der Kreistag nimmt den Vortrag der Verwaltung zur Anpassung der Geschäfts-ordnungsregelung im Zusammenhang mit der Baumaßnahme Berufsschule Weilheim zustimmend zur Kenntnis.
- Der Kreistag fasst dazu nachfolgenden Beschluss:
§ 39 Abs. 2 Nr. 4 der GeschO des Kreistages wird im Rahmen des Projekts „Neubau der Berufsschule Weilheim“ wie folgt neu gefasst:
„die Vergabe von Baumaßnahmen beträgt die Wertgrenze grundsätzlich 150.000 €, soweit die Gesamtkosten der Baumaßnahme nicht überschritten werden. Bei Überschreitungen von mehr als 25.000 € pro Gewerk ist dem Kreisausschuss baldmöglich zu berichten.
Darüber hinaus gelten
für die Baumaßnahme Berufsschule Weilheim nachfolgende Regelungen im
Einzelfall:
Bei Vergabesummen von
bis zu 1 Million € ist dem Kreisausschuss unverzüglich zu berichten, wenn die
Kosten eines Gewerks die Kostenberechnung um mehr als 25.000 € überschreiten.
Bei Vergabesummen von
mehr als 1 Million € ist dem Kreisausschuss unverzüglich zu berichten, wenn die
Kosten eines Gewerks die Kostenberechnung um mehr als 150.000 € überschreiten.“