Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen

  1. Der Kreistag nimmt den Vortrag der Verwaltung zur Anpassung der Geschäfts-ordnungsregelung im Zusammenhang mit der Baumaßnahme Berufsschule Weilheim zustimmend zur Kenntnis.

 

  1. Der Kreistag fasst dazu nachfolgenden Beschluss:

 

 

§ 39 Abs. 2 Nr. 4 der GeschO des Kreistages wird im Rahmen des Projekts „Neubau der Berufsschule Weilheim“ wie folgt neu gefasst:

 

„die Vergabe von Baumaßnahmen beträgt die Wertgrenze grundsätzlich 150.000 €, soweit die Gesamtkosten der Baumaßnahme nicht überschritten werden. Bei Überschreitungen von mehr als 25.000 € pro Gewerk ist dem Kreisausschuss baldmöglich zu berichten.

 

Darüber hinaus gelten für die Baumaßnahme Berufsschule Weilheim nachfolgende Regelungen im Einzelfall:

 

Bei Vergabesummen von bis zu 1 Million € ist dem Kreisausschuss unverzüglich zu berichten, wenn die Kosten eines Gewerks die Kostenberechnung um mehr als 25.000 € überschreiten.

 

Bei Vergabesummen von mehr als 1 Million € ist dem Kreisausschuss unverzüglich zu berichten, wenn die Kosten eines Gewerks die Kostenberechnung um mehr als 150.000 € überschreiten.“