Berichterstatter:

Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen

  1. Der Kreistag nimmt die von der Kreisfinanzverwaltung vorgelegten Einzelab-wägungen zum Einfluss des zu beschließenden Kreisumlagehebesatzes auf die finanzielle Mindestausstattung der Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis Weilheim-Schongau zustimmend zur Kenntnis.
  2. Der Kreistag beschließt die von der Kreisfinanzverwaltung dargelegten Einzel-vorschläge als Abwägungsentscheidung zu übernehmen und nimmt von weiteren eigenen Abwägungsentscheidungen Abstand.  

 

  1. Der Kreistag stellt unter Berücksichtigung des individuellen Sachvortrags durch die kreisangehörigen Städte, Märkte und Gemeinden als Ergebnis der Abwägungsentscheidungen fest, dass

 

3.1.        bei keiner Gemeinde die finanzielle Mindestausstattung zur Erledigung der eigenen und übertragenen Aufgaben gefährdet ist,

3.2.        und insb. auch freiwillige Leistungen in angemessener Höhe trotz der Höhe des avisierten Kreisumlagehebesatzes möglich sind.

  1. Der Kreistag beschließt, auf der Basis der vorstehenden Einzelabwägungsent- scheidungen den Kreisumlagehebesatz einheitlich mit 55 %-Punkten für das Haushaltsjahr 2018 festzusetzen.