Beschluss: Beschluss: mehrheitlich angenommen

„Der Kreistag beschließt die nachfolgende Modifizierung der finanzwirtschaftlichen Eckwerte:

 

Der Eckwertebeschluss, den der Kreistags am 14.12.2012 für die Haushaltsplanung der Jahre 2013 ff. beschlossen hat, wird in Nr. 3 Satz 1 für die Jahre 2018 bis 2020 wie folgt angepasst:

„Für die Nettoneuverschuldung wird grundsätzlich ein Betrag von 5 % des Volumens des jeweiligen Verwaltungshaushalts als Obergrenze festgelegt.“