Sitzung: 27.10.2017 Kreistag
Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen
1. „Der Kreistag erteilt gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2015 des Landkreises Weilheim-Schongau.
2. Der Kreistag erteilt gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2015 des Marie-Eberth-Heims.“