Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen

1.    „Der Kreistag erteilt gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung für das Haushaltsjahr 2015 des Landkreises Weilheim-Schongau.

 

2.    Der Kreistag erteilt gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2015 des Marie-Eberth-Heims.“