Sitzung: 27.10.2017 Kreistag
Beschluss: zur Kenntnis genommen
„In der nichtöffentlichen Sitzung des Kreistages vom 21.07.2017 wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 12 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistags des Landkreises Weilheim-Schongau öffentlich bekannt gegeben werden:
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Nachgenehmigung der Übernahme der Geschäftsanteile |
Es erging folgender Beschluss:
- Der Kreistag nimmt den Sachvortrag der Verwaltung zum Geschäftsanteils-abtretungsvertrag mit der Bundesknappschaft-Bahn-See zur Kenntnis.
- Der Kreistag beschließt die Genehmigung des Geschäftsanteilsabtretungsvertrags.
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Änderung des notariellen Überlassungsvertrages vom |
Es erging folgender Beschluss:
Die Landrätin wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung folgenden Beschluss herbeizuführen:
§ 12 Abs. 3 des Überlassungsvertrages erhält folgenden neuen Satz 2:
Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Mitteilung der GmbH gemäß Satz 1 bereits zugegangen ist und die Rückübereignung durch die Knappschaft in Abweichung zu Satz 1 bis zum 31.07.2018 verlangt werden kann.
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Änderung des Betrauungsaktes für die Krankenhaus GmbH |
Es erging folgender Beschluss:
1. Der Kreistag beschließt, den am 11.04.2014 beschlossenen Betrauungsakt für das Krankenhaus Weilheim wie folgt zu ändern:
- § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) wird um Spiegelstrich 8 erweitert: „- Akut – Geriatrie“
2. Der Kreistag beschließt, den am 11.04.2014 beschlossenen, mit Beschluss vom 06.10.2015 zuletzt geänderten Betrauungsakt für das Krankenhaus Schongau, wie folgt zu ändern:
- § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) wird um Spiegelstrich 9 erweitert: „- Augenheilkunde“