Beschluss: zur Kenntnis genommen

„In der nichtöffentlichen Sitzung des Kreistages vom 21.07.2017 wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 12 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistags des Landkreises Weilheim-Schongau öffentlich bekannt gegeben werden:

 

 

 

Nachgenehmigung der Übernahme der Geschäftsanteile
der Krankenhaus GmbH Weilheim-Schongau

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

  1. Der Kreistag nimmt den Sachvortrag der Verwaltung zum Geschäftsanteils-abtretungsvertrag mit der Bundesknappschaft-Bahn-See zur Kenntnis.
  2. Der Kreistag  beschließt die Genehmigung des  Geschäftsanteilsabtretungsvertrags.

 

 

 

 

 

 

Änderung des notariellen Überlassungsvertrages vom
07.11.1995 betr. Krankenhaus Peißenberg

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

Die Landrätin wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung folgenden Beschluss herbeizuführen:

 

§ 12 Abs. 3 des Überlassungsvertrages erhält folgenden neuen Satz 2:

Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Mitteilung der GmbH gemäß Satz 1 bereits zugegangen ist und die Rückübereignung durch die Knappschaft in Abweichung zu Satz 1 bis zum 31.07.2018 verlangt werden kann.

 

 

 

 

 

 

Änderung des Betrauungsaktes für die Krankenhaus GmbH

 

Es erging folgender Beschluss:

 

1.    Der Kreistag beschließt, den am 11.04.2014 beschlossenen Betrauungsakt für das Krankenhaus Weilheim wie folgt zu ändern:

-      § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) wird um Spiegelstrich 8 erweitert: „- Akut – Geriatrie“

 

2.    Der Kreistag beschließt, den am 11.04.2014 beschlossenen, mit Beschluss vom 06.10.2015 zuletzt geänderten Betrauungsakt für das Krankenhaus Schongau, wie folgt zu ändern:

-      § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a) wird um Spiegelstrich 9 erweitert: „- Augenheilkunde“