Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen

1.    „Kreistag nimmt  zur Kenntnis, dass

1.1    die angedachte Errichtung einer PV-Anlage durch die EVA GmbH rechtlich möglich ist, wobei der Landkreis grundsätzlich Betreiber der Anlage wäre und die  die EVA GmbH die Funktion des „Betriebsführers“ übernimmt;

 

1.2   die grundsätzlichen Überlegungen zur  Planung  für eine PV-Anlage auf dem Neubau der Berufsschule Weilheim eine PV-Anlage mit einer Leistung von 223 kWp ermöglichen;

 

1.3 die Investitions- und Betriebskosten im Rahmen des abzuschließenden Betriebsträgervertrages durch die Erlöse aus der Stromgewinnung vollständig gedeckt werden können.

 

2      Der Kreistag beschließt

 

2.1. auf dem Neubau der Berufsschule Weilheim eine PV-Anlage auf Grundlage der vorliegenden Planung mit einer Spitzenleistung von ca. 223 kWp zu errichten;

2.2. die Planung, Errichtung und Finanzierung und die Betriebsführung der Anlage durch die EVA GmbH vornehmen zu lassen;

2.3. die Verwaltung zu beauftragen, diesbezüglich ein entsprechendes rechtssicheres Vertragsmodell mit der EVA-GmbH zu entwerfen und abzuschließen.

3. Der Kreistag geht in seiner Entscheidung davon aus, dass eine vollständige  Refinanzierung der Anlage aus den ersparten Stromkosten erfolgt und damit eine  Belastung des Landkreishaushaltes ausgeschlossen ist.“