Beschluss: zur Kenntnis genommen

In der nichtöffentlichen Sitzung des Kreisausschusses vom 01.10.2012 wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 12 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistags des Landkreises Weilheim-Schongau öffentlich bekannt gegeben werden

 

 

 

 

 

1.

Weiterführung der Nachtbus-Linien Ost und West und Einstellung der Nachtbus-Linie Mitte

 

Es erging folgender Beschluss:

 

„Der Kreisausschuss nimmt die dringliche Anordnung über die Weiterführung der Nachtbus-Linien Ost und West und die Einstellung der Nachtbus-Linie Mitte zur Kenntnis.“

 

 

 

 

2.

Neueinführung der Nachtbus-Linie N 3 Süd-West

 

 

Es erging folgender Beschluss:

 

„Der Kreisausschuss nimmt die dringliche Anordnung über die Einführung einer neuen Nachtbus-Linie N 3 Süd-West im Probebetrieb, zunächst befristet bis 10.02.2013, zur Kenntnis. Ebenfalls zur Kenntnis genommen wird die Vergabe des neuen Nachtbusverkehrs an den günstigsten Bieter, dem Regionalverkehr Oberbayern (RVO).“

 

 

 

3.

Weiterführung der vom Landkreis finanzierten RVO-Linien

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

„Der Kreisausschuss nimmt die dringliche Anordnung über die unveränderte Weiterführung der vom Landkreis finanzierten Kurse auf den RVO-Linien 9602, 9659, 9821, 9590, 9591 und 9653 zur Kenntnis. „

 

 

 

 

4.

Enzian-Reisen; Weiterführung der vom Landkreis finanzierten Linien

 

Es erging folgender Beschluss:

 

„Der Kreisausschuss nimmt die dringliche Anordnung über die unveränderte Weiterführung der vom Landkreis finanzierten Linien der Firma Enzian-Reisen zur Kenntnis.“

 

 

 

 

5.

Auszahlung der Betriebsdefizite bei den DAWI-Leistungen an die Krankenhaus GmbH gemäß Wirtschaftsplan 2012 und Nachtragshaushalt 2012.

 

Es erging folgender Beschluss:

 

„Der Kreisausschuss stimmt zu, dass nach Aufrechnung der im Nachtragshaushalt 2012 veranschlagten Nachzahlungen und Überzahlungen eine Auszahlung an die Krankenhaus GmbH zur Deckung des Defizits bei den DAWI-Leistungen gemäß Wirtschaftsplan 2012 in Höhe von 1.139.582,21 EURO aus dem Nachtragshaushalt 2012 erfolgen soll.“

 

 

 

 

6.

Gewährung eines Darlehens von 3 Mio. EUR an die Erbenschwanger Verwertungs- und Abfallentsorgungsgesellschaft mbH (EVA)

 

Es erging folgender Beschluss:

 

„Der Kreisausschuss stimmt der Gewährung eines Darlehens aus Mitteln der Sonderrücklage Abfallwirtschaft an die Erbenschwanger Verwertungs- und Abfallentsorgungsgesellschaft mbH (EVA) zu.

 

 

 

 

7.

Vergabeentscheidung Stromlieferverträge

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

„Der Kreisausschuss beschließt, die Stromlieferverträge für Los 1 (Abnahmestellen ohne Leistungsmessung) an die Firma E.ON Bayern Vertrieb GmbH aus München, für Los 2 (Abnahmestellen mit Leistungsmessung) an die Firma ENTEGA Geschäftskunden GmbH & Co. KG aus Darmstadt zu vergeben. „