Sitzung: 05.11.2012 Kreisausschuss
Beschluss: zur Kenntnis genommen
In der nichtöffentlichen Sitzung des Kreisausschusses vom 01.10.2012
wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 12 Abs. 3 der
Geschäftsordnung des Kreistags des Landkreises Weilheim-Schongau öffentlich
bekannt gegeben werden
1. |
Weiterführung der Nachtbus-Linien Ost
und West und Einstellung der Nachtbus-Linie Mitte |
Es
erging folgender Beschluss:
„Der Kreisausschuss nimmt die dringliche Anordnung über die
Weiterführung der Nachtbus-Linien Ost und West und die Einstellung der
Nachtbus-Linie Mitte zur Kenntnis.“
2. |
Neueinführung der Nachtbus-Linie N 3
Süd-West |
Es erging folgender
Beschluss:
„Der Kreisausschuss nimmt die dringliche Anordnung über die Einführung einer neuen Nachtbus-Linie N 3 Süd-West im Probebetrieb, zunächst befristet bis 10.02.2013, zur Kenntnis. Ebenfalls zur Kenntnis genommen wird die Vergabe des neuen Nachtbusverkehrs an den günstigsten Bieter, dem Regionalverkehr Oberbayern (RVO).“
3. |
Weiterführung der vom Landkreis
finanzierten RVO-Linien |
Es erging folgender
Beschluss:
„Der Kreisausschuss nimmt die dringliche Anordnung über die
unveränderte Weiterführung der vom Landkreis finanzierten Kurse auf den
RVO-Linien 9602, 9659, 9821, 9590, 9591 und 9653 zur Kenntnis. „
4. |
Enzian-Reisen; Weiterführung der vom
Landkreis finanzierten Linien |
Es erging folgender
Beschluss:
„Der Kreisausschuss nimmt die dringliche Anordnung über die
unveränderte Weiterführung der vom Landkreis finanzierten Linien der Firma
Enzian-Reisen zur Kenntnis.“
5. |
Auszahlung der Betriebsdefizite bei
den DAWI-Leistungen an die Krankenhaus GmbH gemäß Wirtschaftsplan 2012 und
Nachtragshaushalt 2012. |
Es erging folgender
Beschluss:
„Der Kreisausschuss stimmt zu, dass nach Aufrechnung der im Nachtragshaushalt 2012 veranschlagten Nachzahlungen und Überzahlungen eine Auszahlung an die Krankenhaus GmbH zur Deckung des Defizits bei den DAWI-Leistungen gemäß Wirtschaftsplan 2012 in Höhe von 1.139.582,21 EURO aus dem Nachtragshaushalt 2012 erfolgen soll.“
6. |
Gewährung eines Darlehens von 3 Mio.
EUR an die Erbenschwanger Verwertungs- und Abfallentsorgungsgesellschaft mbH
(EVA) |
Es erging folgender
Beschluss:
„Der Kreisausschuss stimmt der Gewährung eines Darlehens aus Mitteln der Sonderrücklage Abfallwirtschaft an die Erbenschwanger Verwertungs- und Abfallentsorgungsgesellschaft mbH (EVA) zu.
7. |
Vergabeentscheidung
Stromlieferverträge |
Es erging folgender
Beschluss:
„Der Kreisausschuss beschließt, die Stromlieferverträge für Los 1 (Abnahmestellen ohne Leistungsmessung) an die Firma E.ON Bayern Vertrieb GmbH aus München, für Los 2 (Abnahmestellen mit Leistungsmessung) an die Firma ENTEGA Geschäftskunden GmbH & Co. KG aus Darmstadt zu vergeben. „