Beschluss: zur Kenntnis genommen

In der nichtöffentlichen Sitzung des Kreistages vom 06.07.2012 wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 12 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistags des Landkreises Weilheim-Schongau öffentlich bekannt gegeben werden:

 

Abberufung des bisherigen und Bestellung eines neuen Leiters des Kreisrechnungsprüfungsamts

 

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

a)      Der Oberverwaltungsrat Norbert Merk wird mit Wirkung vom 01.08.2012 als Kreisrechnungsprüfer und Leiter des Kreisrechnungsprüfungsamts abberufen.

 

b)      Herr Oberverwaltungsrat Heinz-Günther Hetterich wird mit Wirkung vom 01.08.2012 zum Kreisrechnungsprüfer und Leiter des Kreisrechnungsprüfungsamts bestellt.“

 

Vergabe Stromlieferverträge

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

„Der Kreistag nimmt zur Kenntnis:

§  der derzeitige Stromliefervertrag für die landkreiseigenen Liegenschaften (Schulen, Amtsgebäude, Sportzentrum Weilheim) endet zum 31.12.2012. Die Verwaltung hat begonnen, eine EU-weite Ausschreibung nach VOL/ A  vorzubereiten.

§  Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung vom 07.05.2012 zugestimmt, dass das Vergabeverfahren durch ein externes Büro begleitet wird.

§  Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung vom 07.05.2012 beschlossen, dass erneut Strom aus 100% erneuerbaren Energien beschafft werden soll.

 

Der Kreistag beschließt:

a)      Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung für die Stromlieferung zusammen mit der Stadt Weilheim durchzuführen, die ihren Strom zeitgleich neu ausschreibt.

 

b)      Das Vergabeverfahren wird durch das von Stadt- und Kreisverwaltung gemeinsam ausgewählte Ingenieurbüro E/M/S begleitet. Durch die Zusammenarbeit mit der Stadt Weilheim sind die Kosten für die externe Verfahrensbegleitung zu minimieren.

 

c)      Die Ausschreibung der Stromlieferung erfolgt für einen Zeitraum von 3 Jahren (2013 – 2015) mit Verlängerungsoption.

 

d)      Wie vom Kreisausschuss am 07.05.2012 sowie vom Stadtrat der Stadt Weilheim am 02.07.2012 beschlossen, wird in der Ausschreibung die Art der Stromerzeugung mit 100 % aus erneuerbaren Energien vorgeschrieben.

 

e)      Die Vergabeentscheidung erfolgt durch den Kreisausschuss.“