Beschluss: zur Kenntnis genommen

In der nichtöffentlichen Sitzung des Kreis- und Finanzausschusses vom 06.03.2017 wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 12 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistags des Landkreises Weilheim-Schongau öffentlich bekannt gegeben werden:

 

 

1.

Auszahlung der im Haushalt 2017 veranschlagten Haushaltsmittel zum Ausgleich der Betriebsdefizite bei den DAWI-Leistungen und der Investitionszuschüsse an die Krankenhaus GmbH, Landkreis Weilheim-Schongau

 

 

 

Im Anschluss erging folgender Beschluss:

 

 

 

„Der Kreis-und Finanzausschuss empfiehlt dem Kreistag nachfolgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Kreistag beschließt die Bewilligung und Auszahlung des Ausgleichs des laufenden  Betriebsdefizits und der Investitionszuschüsse für die Krankenhaus-GmbH im Rahmen der im Haushaltsplan 2017 hierfür bereitgestellten Mittel.

 

  1. Der Kreistag beauftragt dazu die Verwaltung im Vollzug des rechtskräftigen Haushaltsplanes 2017 Bewilligungsbescheide zugunsten der Krankenhaus-GmbH Landkreis Weilheim-Schongau, bezüglich der Übernahme der Betriebsdefizite und der Investitionszuschüsse für die Einrichtungen der Krankenhaus GmbH zu erlassen und die in diesen Bescheiden festgesetzten Zuwendungen an die Krankenhaus GmbH Landkreis Weilheim-Schongau auszuzahlen.“

 

 

 

 

2.

Stellenplan des Marie-Eberth-Altenheimes Schongau für das Geschäftsjahr 2017;

 

 

 

Im Anschluss erging folgender Beschluss:

 

 

„Der Kreis- und Finanzausschuss empfehlen dem Kreistag  den  Stellenplan zum Wirtschaftsplan des Marie-Eberth-Altenheims für das Geschäftsjahr 2017 wie vorgelegt  zu beschließen.“

 

 

 

 

3.

Stellenplan 2017 des Landkreises Weilheim-Schongau

 

 

 

Im Anschluss erging folgender Beschluss:

 

 

„Der Kreisausschuss und der Finanzausschuss empfehlen dem Kreistag, dem Stellenplan 2017 zuzustimmen.“