Beschluss: Beschluss: mehrheitlich angenommen

1.         „Der Kreistag nimmt die vorgesehene berufsschulspezifische Ausstattung (d.h. die Ausstattung der Werkstätten und integrierten Fachräume) für den Neubau zur Kenntnis (s. Anlage).

2.         Der Kreistag erkennt an, dass die vorgesehene berufsschul-spezifische Ausstattung die für einen lehrplangerechten Unterricht erforderliche Mindestausstattung darstellt.

3.         Der Kreistag beschließt :

„Der Kreistag stimmt der  vorgesehenen Ausstattung gem. der beigefügten Ausstattungsliste zu und ist damit einverstanden dass die damit verbundenen Aufwendungen in der weiteren Finanzplanung für die Berufsschule vollumfänglich berücksichtigt werden.“.