Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen

1.    „Der Kreistag nimmt nachfolgende grundsätzliche Aspekte zur Planung des Neubaus der Berufsschule Weilheim zur Kenntnis:

 

1.1.  Der Kreistag nimmt den  aktuellen Projektstand und die vorgesehene weitere Zeitschiene zur Kenntnis.

 

1.2.  Der Kreistag nimmt den aktuellen Stand der  Vorentwurfsplanung für den Neubau der Berufsschule Weilheim mit einer Hauptnutzfläche (HNF) von 10.724 m²  zur Kenntnis (Anlage 1).

 

1.3.  Der Kreistag nimmt die mit der Vorentwurfsplanung verbundene Kostenschätzung in Höhe von 61,6 Mio. EUR (brutto, Kostengruppen 200 – 700) zur Kenntnis (Anlage 2).

 

1.4.  Der Kreistag nimmt die Empfehlung von Verwaltung und Projektsteuerung hinsichtlich eines Ansatzes für die Entwicklung des Baupreisindex sowie einer Risikoreserve in der Finanzplanung zur Kenntnis.

 

1.5.  Der Kreistag nimmt die Ausführungen der Verwaltung hinsichtlich der von der Regierung von Oberbayern unverbindlich in Aussicht gestellten Förderquote in Höhe von 55% der förderfähigen Kosten und die hieraus resultierende Nettobelastung des Landkreises in Höhe von ca. 36 Mio. EUR zur Kenntnis (Anlage 3).

 

 

2.    Der Kreistag beschließt:

 

2.1.  Der Kreistag beschließt  die vorliegende Vorentwurfsplanung einschließlich der darin berücksichtigten von den Kreisgremien bereits beschlossenen Einzelentscheidungen.

 

2.2.  Der Kreistag beschließt die mit der Vorentwurfsplanung verbundene Kosten-schätzung in Höhe von 61,6 Mio. EUR.

 

2.3.  Der Kreistag beschließt gemäß des Grundsatzbeschlusses vom 15.07.2016 (Beschlussvorlage 11/158/2016), dem Planungsteam das Ergebnis der vorliegenden Kostenschätzung, also 61,6 Mio. EUR für die KGR 200 – 700, als Kostenobergrenze zuzüglich des Baupreisindex gemäß Nr. 2.4. vorzugeben.

 

2.4.  Der Kreistag beauftragt die Finanz- und Bauverwaltung, in der Finanzplanung Vorsorge für die Entwicklung des Baupreisindex zu treffen. Bei Fortschreibung der durchschnittlichen Entwicklung des Baupreisindex der vergangenen zwei Jahre (1,7% p.a.) ergibt sich ein Ansatz für die Indexsteigerung von 3,2 Mio. EUR.
Dies entspricht zu erwartenden Gesamtkosten von 64,8 Mio. EUR.

 

2.5.  Der Kreistag beauftragt die Finanz- und Bauverwaltung ferner, in  der Finanzplanung eine Risikoreserve in Höhe von 4,5% einzuplanen. Hieraus ergibt sich ein Ansatz in Höhe von 2,9 Mio. EUR, insgesamt damit ein Ansatz in der Finanzplanung  von 67,7 Mio. EUR.

 

2.6.  Der Kreistag stellt ausdrücklich fest, dass Baupreisindex und Risikoreserve kein Budget für die Planer darstellen und nicht  honorarwirksam sind.

 

2.7.  Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, die Planer mit der Leistungsphase 3 HOAI (Entwurfsphase) zu betrauen und die Planungen umgehend fortzuführen.

 

2.8.  Der Kreistag behält sich die Fassung des Baubeschlusses nach Vorliegen des Entwurfs und der Kostenberechnung vor.

 

2.9.  Der Kreistag beauftragt die Verwaltung durch eine möglichst intensive  Abstimmung mit der Förderbehörde (Regierung von Oberbayern) eine möglichst hohe Förderquote für den Landkreis zu erreichen, sowie die zu erwartende Förderquote möglichst unverzüglich zu sichern.

 

2.10.             Der Kreistag beauftragt die Kreisfinanz- und Bauverwaltung ferner durch eine möglichst beschleunigte Planung dafür Sorge zu tragen, dass das  derzeit günstige Zinsniveau für die Finanzierung so frühzeitig wie möglich genutzt wird. Der Kreistag beschließt dazu ausdrücklich, dass von Vorabfinanzierungen (Forward-Darlehen) ausdrücklich Abstand genommen wird.“