Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen

1. „Der Kreistag bestätigt den Beschluss des Kreis- und Finanzausschusses vom 4.10.2016 und beschließt, dass

 

1.1.  der Landkreis Weilheim Schongau als juristische Person des öffentlichen Rechts von der Optionsregelung nach §27 Abs. 22 UStG, für sämtliche von ihr ausgeübten Tätigkeiten für die bisherige maximale Laufzeit der Option und bei einer möglichen Verlängerung auch darüber hinaus Gebrauch macht, und

1.2.  der § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführten Leistungen weiterhin angewendet wird.

 

2. Die Landrätin wird im Vollzug dieses Beschlusses dazu ermächtigt, die Option auf Anwendung der Übergangsregelung gemäß § 27 Abs. 22 UStG für den Landkreis Weilheim-Schongau gegenüber den Finanzbehörden bis spätestens zum 31.12.2016 zu erklären.“