Sitzung: 28.10.2016 Kreistag
Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen
- „Der Kreistag beschließt die Änderung der Anlage 2 der Geschäftsordnung des Kreistages des Landkreises Weilheim-Schongau. Folgender Satz wird aufgenommen: „Weitere Mitglieder können vom Landrat berufen werden.“
- Der Kreistag nimmt die Besetzung des Teilhabebeirats zur Kenntnis.“