Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen

  1. „Der Kreistag beschließt die Änderung der Anlage 2 der Geschäftsordnung des Kreistages des Landkreises Weilheim-Schongau. Folgender Satz wird aufgenommen: „Weitere Mitglieder können vom Landrat berufen werden.“

 

  1. Der Kreistag nimmt die Besetzung des Teilhabebeirats zur Kenntnis.“