Beschluss: zur Kenntnis genommen

In der nichtöffentlichen Sitzungen des Kreisausschusses vom 20.06.2016 wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 12 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistags des Landkreises Weilheim-Schongau öffentlich bekannt gegeben werden:

 

 

 

 

1.

Dienstanweisung zur zweckentsprechenden Verwendung der Sonderrücklage „Nachlass Heide-Marie Lutz“.

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

 „Auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses beschließt der Kreisausschuss die Dienstanweisung zur zweckentsprechenden Verwendung der Sonderrücklage „Nachlass Heide-Marie Lutz“.

 

 

 

 

2.

Förderung des sozialen Wohnungsbaus durch den
Landkreis Weilheim-Schongau;

Es erging folgender Beschluss:

 

 

 

„1. Der Beschluss des Kreisausschusses vom 17.02.2014 wird wie folgt geändert:

1.1.        Der Kreisausschuss ist mit einer vorzeitigen Rückzahlung des öffentlichen 

      Baudarlehens des Landkreises einverstanden.

1.2.        Mit der gesetzlichen Regelung des Art. 18 BayWoBindG, wonach die 

      Wohnungen noch bis 31.12.2026 als öffentlich gefördert gelten, besteht

     Einverständnis.

1.3.        Bis zum 31.12.2026 bleibt auch das Belegungsrecht des Landkreises für 2

      Wohnungen bestehen.

 

2. Der Kreisausschuss ermächtigt Frau Landrätin Jochner-Weiß zum Abschluss einer Rückzahlungsvereinbarung zu den o.g. Bedingungen.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Schulzentrum Schongau / Grunderwerb

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

  1. „Der Kreisausschuss nimmt den einstimmigen Beschluss des Schulausschusses vom 14.04.2014 (Nr. 11/018/2014) zur Kenntnis.

 

  1. Der Kreisausschuss beschließt in Erweiterung des bestehenden Beschlusses, für die Erweiterung der Realschule und des Gymnasiums Schongau von der Stadt Schongau Grund zu erwerben.

 

  1. Der Kreisausschuss nimmt weiter zu Kenntnis, dass der Kollegstufenbau für den Fall dass der Landkreis das Gebäude nicht mehr zu schulischen Zwecken (Realschule oder Gymnasium) benötigt, nach Maßgabe des Rückübertragungsanspruchs der Stadt Schongau zurückgegeben wird. Die anteiligen Grundstücksflächen bei einer Rückgabe werden mit dem Grunderwerb für die Erweiterung der Realschule und des Gymnasiums verrechnet.“

 

 

 

 

4.

Gymnasium Weilheim Generalsanierung -
Vergabe Entkernung / Schadstoffsanierung

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

„Der Kreisausschuss beschließt gemäß dem Vergabevorschlag des Fachbereiches Z11.22 technische Gebäudewirtschaft die Arbeiten für die Entkernung / Schadstoffsanierung im Rahmen der Generalsanierung des Gymnasiums Weilheim an die Firma Balthasar Trinkl GmbH & Co. KG aus Krailling zu vergeben.“

 

 

 

5.

Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages des Landkreises Weilheim-Schongau -eingeschoben-

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

 

1.    „Der Kreistag beschießt, dem Antrag des Teilhaberates vom 06.10.2014 zuzustimmen.

 

2.    Der Kreistag beschließt die Bestellung eines Teilhabebeirates mit den in der Beschlussvorlage genannten Aufgaben und der festgelegten Besetzung.

 

3.    Der Kreistag beschließt die Änderung der Anlage 2 der Geschäftsordnung des Kreistages des Landkreises Weilheim-Schongau.“

 

 

 

 

6.

Generalsanierung des Krankenhauses Weilheim;- eingeschoben-
Bauabschnitt 4, Baubschnitt 5 (2016-2020)

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

 

„Der Kreisausschuss stimmt der Preisindexsteigerung bei den Bauabschnitten IV und V der Generalsanierung des Krankenhauses Weilheim und deren Übernahme durch den Landkreis zu. Gleichzeitig wird dem Kreistag empfohlen, diese Finanzmittel in den Haushalt und die Finanzplanung aufzunehmen.“