Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen

  1. Der Kreisausschuss beschließt, dass der Landkreis in Ergänzung der staatlichen Festbetragszuweisung für Drehleiterfahrzeuge der Feuerwehren im Landkreis  eine zusätzliche freiwillige Landkreiszuweisung für die Investition  an die Städte, Märkte und Gemeinden für die örtlichen Feuerwehren in Höhe von 25 % des staatlichen Zuweisungsbetrages jedoch maximal 60.000 EUR pro Drehleiter gewährt.
  2. Im Nachtragshaushalt 2016 und in den Haushalten für die Jahre 2017 ff.  sind bei der jeweiligen Haushaltsstelle 1400.9820 entsprechende Investitionszuweisungen  an die Städte, Märkte und Gemeinden in Höhe von 25 % des staatlichen Zuweisungsbetrages für die jeweiligen Beschaffungen von Drehleitern einzuplanen.