Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen

  1. „Nach dem Ergebnis der Kreistagswahl vom 16.03.2014 ist Herr Dr. Eckart Stüber, Hausmann (Verkehrsplaner), 82362 Weilheim als Listennachfolger berufen, sofern er die Voraussetzungen nach dem Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) für die Übernahme des Ehrenamtes erfüllt.

Der Kreistag beschließt das Nachrücken des Listennachfolgers Dr. Eckart Stüber, da alle gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

 

  1. Der Kreistag nimmt zur Kenntnis, dass Herr Dr. Eckart Stüber mit Wirkung vom 15.07.2016 in den Kreistag des Landkreises Weilheim-Schongau nachgerückt ist und von Frau Landrätin Andrea Jochner-Weiß nach der Eidesformel gemäß Art 24 Abs. 4 LKrO vereidigt wurde.“