Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen

  1. „Die Jahresrechnung 2014 des Landkreises Weilheim-Schongau und der Jahresabschluss des Kreisaltenheims Schongau entsprechend der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung 2014 werden gemäß Art. 88 Abs. 3 LKrO festgestellt.

 

  1. Die im Haushaltsjahr 2014 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Landkreises und des Kreisaltenheims werden gemäß Art. 60 LKrO genehmigt.“