Sitzung: 15.07.2016 Kreistag
Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen
- „Die Jahresrechnung 2014 des Landkreises
Weilheim-Schongau und der Jahresabschluss des Kreisaltenheims Schongau entsprechend
der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung 2014 werden gemäß Art. 88
Abs. 3 LKrO festgestellt.
- Die im Haushaltsjahr 2014 angefallenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Landkreises und des Kreisaltenheims werden gemäß Art. 60 LKrO genehmigt.“