Beschluss: Beschluss: mehrheitlich angenommen

  1. „Der Kreistag nimmt den Antrag der Fraktion Unabhängige/ÖDP zur Kenntnis.
  2. Der Kreistag fasst dazu folgenden Beschluss:

Bei allen künftigen Neubaumaßnahmen und Generalsanierungen der kreiseigenen Gebäude wird nach Vorliegen der mit der Vorentwurfsplanung verbundenen Kostenschätzung (Leistungsphase 2), bei voraussichtlichen Baukosten über dem EU-Schwellenwert für die Vergabe von Bauleistungen in der jeweils gültigen Fassung (derzeit 5.225.000 € netto), sowie bei allen Baumaßnahmen, für die eine externe Projektsteuerung beauftragt wird, eine verbindliche Kostenobergrenze durch den Kreistag festgelegt und in die Architektenverträge aufgenommen. „