Beschluss: zur Kenntnis genommen

In der nichtöffentlichen Sitzung des Kreistags vom 23.10.2015 wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 12 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistags des Landkreises Weilheim-Schongau öffentlich bekannt gegeben werden:

 

 

Asylwesen

 

 

 

 

 

 

Asylbewerberunterkünfte Penzberg und Peiting:
Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

  1. „Der Kreistag genehmigt für die Errichtung von Asylbewerber- / Flüchtlingsunterkünften in Penzberg und in Peiting überplanmäßige Ausgaben von insgesamt maximal bis zu 3.000.000 EUR bei den Haushaltstellen 4362.9401 und 4364.9401 (zusammengefasst im Deckungsring 436) im Rahmen der anstehenden Vergabeentscheidungen .
  2. Die überplanmäßigen Ausgaben sind im Haushaltsplan 2016 zu veranschlagen.“

 

 

 

 

 

Asyleinrichtung Peiting (GU Jägerstraße/ Kohlenstraße): Vergabe der Bauleistungen - Ermächtigung der Landrätin

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

„Der Kreistag ermächtigt die Landrätin im Rahmen der im Nachtragshaushalt 2015 veranschlagten und im Haushalt 2016 noch zu veranschlagenden zusätzlichen Finanzmittel unter Erweiterung der bestehenden Ermächtigung (s. Beschluss 11.2/035/2015) zur Vergabe der Bauleistungen für die beiden Projekte der Asylbewerberbauten in Peiting Kohlenstraße und Jägerstraße in Höhe von insgesamt maximal 4.000.000 EUR.“

 

 

 

 

 

Asylunterkunft Penzberg Nonnenwaldstraße:
Kenntnisnahme einer dringlichen Anordnung für die Vergabe
von Bauleistungen

 

 

Es erging folgender Beschluss.

 

 

 

„Der Kreistag  nimmt die dringliche Anordnung zur Vergabe des Gebäudes zur Unterbringung von Asylbewerbern am Standort Nonnenwaldstraße  Penzberg gemäß Anlage zur Kenntnis.“

 

 

 

 

 

Übernahme der Aufgaben der staatlichen Bauverwaltung für Baumaßnahmen Asyl bis 3 Mio EUR

 

Es erging folgender Beschluss:

 

 

„Einer Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich des staatlichen Hochbaus nach § 4 Abs. 2 Satz 2 OrgBauWoV für Baumaßnahmen bis zu 3 Mio. EUR zur Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen  auf das staatliche Landratsamt Weilheim-Schongau wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr die Übertragung dieser Zuständigkeiten zu beantragen.“

 

 

 

 

 

 

Nachtragsstellenplan 2015

 

Es erging folgender Beschluss

 

 

 

 

„Der Kreistag beschließt den nochmaligen Nachtragsstellenplan für das Jahr 2015.“