Sitzung: 18.03.2016 Kreistag
Beschluss: zur Kenntnis genommen
In der nichtöffentlichen Sitzung des Kreistags vom 23.10.2015 wurden folgende Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 12 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistags des Landkreises Weilheim-Schongau öffentlich bekannt gegeben werden:
|
Asylwesen |
|
Asylbewerberunterkünfte Penzberg und Peiting: |
Es erging folgender
Beschluss:
- „Der Kreistag genehmigt für die Errichtung von Asylbewerber- / Flüchtlingsunterkünften in Penzberg und in Peiting überplanmäßige Ausgaben von insgesamt maximal bis zu 3.000.000 EUR bei den Haushaltstellen 4362.9401 und 4364.9401 (zusammengefasst im Deckungsring 436) im Rahmen der anstehenden Vergabeentscheidungen .
- Die überplanmäßigen Ausgaben sind im Haushaltsplan 2016 zu veranschlagen.“
|
Asyleinrichtung Peiting (GU Jägerstraße/ Kohlenstraße): Vergabe
der Bauleistungen - Ermächtigung der Landrätin |
Es erging folgender Beschluss:
„Der Kreistag ermächtigt die Landrätin im Rahmen der im Nachtragshaushalt 2015 veranschlagten und im Haushalt 2016 noch zu veranschlagenden zusätzlichen Finanzmittel unter Erweiterung der bestehenden Ermächtigung (s. Beschluss 11.2/035/2015) zur Vergabe der Bauleistungen für die beiden Projekte der Asylbewerberbauten in Peiting Kohlenstraße und Jägerstraße in Höhe von insgesamt maximal 4.000.000 EUR.“
|
Asylunterkunft Penzberg Nonnenwaldstraße: |
Es erging folgender Beschluss.
„Der Kreistag nimmt die dringliche Anordnung zur Vergabe des Gebäudes zur Unterbringung von Asylbewerbern am Standort Nonnenwaldstraße Penzberg gemäß Anlage zur Kenntnis.“
|
Übernahme der
Aufgaben der staatlichen Bauverwaltung für Baumaßnahmen Asyl bis 3 Mio EUR |
Es erging folgender
Beschluss:
„Einer Übertragung von Zuständigkeiten im
Bereich des staatlichen Hochbaus nach § 4 Abs. 2 Satz 2 OrgBauWoV für
Baumaßnahmen bis zu 3 Mio. EUR zur Unterbringung von Asylbegehrenden und
Flüchtlingen auf das staatliche Landratsamt Weilheim-Schongau wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, beim Staatsministerium des Innern, für Bau und
Verkehr die Übertragung dieser Zuständigkeiten zu beantragen.“
|
Nachtragsstellenplan
2015 |
Es erging folgender Beschluss
„Der Kreistag beschließt den nochmaligen Nachtragsstellenplan für das Jahr 2015.“