Sitzung: 18.03.2016 Kreistag
Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen
„Der Kreistag beschließt
die nachfolgende Haushaltssatzung 2016 mit Haushaltsplan für den Landkreis
Weilheim-Schongau mit allen Bestandteilen und Anlagen:
Aufgrund der Artikel 57 ff der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern (LkrO) erlässt der Kreistag Weilheim-Schongau folgende
H a u s h
a l t s s a t z u n g
des Landkreises Weilheim-Schongau
für das Haushaltsjahr 2016
§ 1
1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016
wir hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 151.044.900 EUR
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 38.898.400 EUR
ab.
2) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Kreisaltenheim Schongau für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt;
er schließt im Erfolgsplan
in den Erträgen mit 2.190.994 EUR
in den Aufwendungen mit 2.283.384 EUR
und im Vermögensplan
in den Einnahmen mit 116.782 EUR
in den Ausgaben mit 116.782 EUR
ab.
§ 2
1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nach dem Haushaltsplan des Landkreises wird auf 6.741.100,00 EUR festgesetzt.
2) Kredite zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögensplan des Kreisaltenheimes Schongau werden nicht festgesetzt.
§ 3
1) Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt des Landkreises wird auf 59.100.000,00 EUR festgesetzt.
2) Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Kreisaltenheimes Schongau werden nicht festgesetzt.
§ 4
1) Gemäß Artikel 18 ff des Finanzausgleichsgesetzes wird der durch die sonstigen Einnahmen nicht gedeckte Bedarf des Verwaltungshaushalts (Umlagensoll) auf 73.393.690 EUR festgesetzt und als Kreisumlage auf die kreisangehörigen Gemeinden umgelegt.
2) Die Kreisumlage wird mit einem Vom-Hundert-Satz (Hebesatz) aus den nachstehenden Steuerkraftzahlen und Schlüsselzuweisungen (Umlagegrundlagen) bemessen:
a) Steuerkraftzahlen 2016
Grundsteuer A 954.158 EUR
Grundsteuer B 13.388.841 EUR
Gewerbesteuer 35.556.572 EUR
Einkommensteuerbeteiligung 62.098.775 EUR
Umsatzsteuerbeteiligung 4.568.131 EUR
b) 80 v.H. der Schlüsselzuweisungen, auf die
die kreisangehörigen Gemeinden im Haus-
haltsjahr
2015 Anspruch hatten 14.493.683 EUR
c) Summe der Umlagegrundlagen 131.060.160 EUR
3) Der Hebesatz für die Kreisumlage des Haushaltsjahres 2016 wird gegenüber dem Vorjahr nicht verändert und auf einheitlich 56,0 v.H. festgesetzt.
§ 5
1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan des Landkreises wird auf 15.000.000 EUR festgesetzt.
2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan des Kreisaltenheimes Schongau wird auf 30.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2016 in Kraft.“
Weilheim i.OB, den
Andrea Jochner-Weiß
Landrätin