Beschluss: Beschluss: einstimmig angenommen

„Der Kreistag beschließt für den weiteren Planungs- und Realisierungsprozess zum Neubau der Berufsschule Weilheim:

 

1.    Der weiteren Planung der Berufsschule Weilheim ist eine Hauptnutzfläche von ca. 10.000 m² zu Grunde zu legen.

 

2.    Die Verwaltung wird mit einer möglichst wirtschaftlichen Umsetzung des vom Kreisausschuss in seiner Sitzung vom 05.10.2015 beschlossenen und dem Kreistag zur Beschlussfassung empfohlenen Bebauungskonzepts „Spange“ beauftragt.

Zur Erreichung dieses Ziels sind die wesentlichen kostenbeeinflussenden Faktoren zu beachten und zu optimieren (vgl. auch Eckwertebeschluss des Kreistages Nr. 6 vom 14.12.2012). Hierzu zählen insbesondere

-          Verhältnis  Bruttogrundfläche (BGF) / Hauptnutzfläche (NF1-6 )

-          Verhältnis Bruttorauminhalt (BRI)/ Bruttogrundfläche  (BGF)

-          sinnvolle wirtschaftliche Tragsysteme

-          wirtschaftliche Gebäudetechnik

-          optimierte Erschließung / Aufzüge.

3.    Bei den Planungen ist dem sog.  Lebenszykluskostenansatz wesentliche Bedeutung beizumessen, d.h. optimierten Lebenszykluskosten ist Vorrang vor günstigen Errichtungskosten einzuräumen.

 

4.    Die Kreisgremien sind im Rahmen Ihrer jeweiligen Zuständigkeiten im weiteren Verlauf des Planungsprozesses in die wesentlichen Entscheidungen einzubinden.
Es  sind Entscheidungsvorschläge zu nachfolgenden Punkten vorzulegen:

§  Betrachtung der Einzelaspekte Stellplatzsituation, Unterkellerung/ Tiefgarage, Dachentwässerung

§  Ausgleichsflächen

§  Variantenuntersuchung zum Energiekonzept (Wärme- und Stromversorgung)

§  Vorgehensweise in Hinblick auf das Thema Nachhaltigkeit           

§  Konzept zur Barrierefreiheit in Abstimmung mit Schulleitung, Genehmigungsbehörde und dem Behindertenbeauftragten

§  Klärung der wesentlichen Baustoffe (Tragwerk, Fassade, Dach)

à Berücksichtigung baubiologischer, energetischer und ökologischer Aspekte

à Betrachtung der Lebenszykluskosten (Einbeziehung von Dauerhaftigkeit, Unterhalts- & Entsorgungskosten).

 

In Ergänzung und Erweiterung der Beschlussempfehlung des Kreis- und Schulausschusses vom 25.01.2016 beschließt der Kreistag ferner:

 

5.    Den Planungen ist eine Kostenobergrenze von 46 Mio. EUR (Stand März 2016)  zzgl. Baukostenindex bis zur Betriebsaufnahme zu Grunde zu legen. Der Betrag von 46 Mio. EUR umfasst die Kostengruppen 200 – 700 nach DIN 276 12-2008. Für die Kostengruppe 600 ist dabei ein pauschaler Ansatz von 4 Mio. EUR berücksichtigt.

 

6.    Eine Erweiterbarkeit des Gebäudes dergestalt, dass das Gebäude hinsichtlich Tragwerk und Gebäudetechnik für eine spätere Aufstockung ausgelegt wird, soll aus Kostengründen nicht vorgesehen werden.

 

7.    Den Planungen ist zunächst der energetische Standard gemäß der einschlägigen Energieeinsparverordnung (EnEV) zu Grunde zu legen.

 

8.    Der Vorentwurf einschl. Kostenschätzung sowie der Entwurf einschl. Kostenberechnung sind durch den Kreis- und Schulausschuss vorzuberaten und dem Kreistag zur abschließenden Entscheidung vorzulegen.

 

9.    Sollten sich darüber hinaus im Verlauf des Planungsprozesses entweder aus Einzel-entscheidungen des Kreis- und Schulausschusses oder im Rahmen der Kostenober-grenze über- oder außerplanmäßige Mehrausgaben von mehr als 1.000.000 € ergeben, ist dem Kreistag unverzüglich zu berichten.

Bei Mehrausgaben ab 250.000 € erfolgt eine Vorabinformation an die Fraktionsvorsitzenden.“